Rede vom 18.02.2009
Landtag
FDP-Antrag "Gesetz zur Sicherung der Chancengleichheit von Jungen und Männern und zur Umsetzung des Gender Mainstreaming"
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Die Herstellung der Chancengleichheit von Männern erfordert über Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsbenachteiligung hinaus eine umfassende Umsetzung des Konzepts Gender Mainstreaming in seinem eigentlichen Sinne. Gender Mainstreaming unterscheidet sich bekanntlich von expliziter Frauenpolitik dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung einbezogen werden sollen.
Die FDP-Fraktion legt mit ihrem Antrag erstmals den Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung der Chancengleichheit von Jungen und Männern und zur Umsetzung des Gender Mainstreaming“ vor.
Bisher verfolgt die rot-grüne Koalition und der Senat die Politik der so genannten „Doppelstrategie“. Auf Deutsch: Förderung erfahren nur Frauen und damit das nicht zu einseitig und ungerecht klingt wird dies mit reichlich Wortgeklingel hinter dem Konzept des Gender Mainstreaming verborgen.
Dieser Weg der Geschlechterpolitik folgt aus unserer Sicht einem überkommenen Frauenbild und der Vorstellung, ausschließlich Frauen seien Opfer von Geschlechterkonflikten und Diskriminierung.
Wenn man es ernst meint mit der Herstellung gleicher Chancen für beide Geschlechter, dann muss das Ziel eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in den Mittelpunkt einer modernen Geschlechterpolitik treten.
D.h. in den Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Männer unterrepräsentiert sind, muss das Ziel eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses genauso offensiv verfolgt werden, wie in den übrigen Bereichen. Dies ist kein Selbstzweck: Ich denke, Schulen und Kitas könnten enorm von einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis profitieren.
Neue Problemfelder rücken in den Fokus der Geschlechterpolitik. Ich will nur einige nennen: Über die Bildungsbenachteiligung von Jungen haben wir gerade debattiert. Zu diesen neuen Problemfeldern zählen aber auch die Diskriminierung von Männern mit Behinderungen in Rehabilitationseinrichtungen, die Benachteiligung erziehender Männer, der nach wie vor existierende Männerzwangsdienst, die Ausgrenzung von Männern aus dem Gleichstellungsprozess, bis hin zu der Frage von Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern. Wussten Sie, dass Männer sechsmal so häufig Opfer von Genitalverstümmelungen werden wie Mädchen und Frauen?
Weil diese neuen Problemfelder ganz überwiegend eine Bearbeitung im Kontext beider Geschlechter erfordern, halten wir es für sinnvoll, dass der Auftrag der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau dahingehend präzisiert und erweitert wird, dass es Auftrag der Zentralstelle ist, die Gleichberechtigung von Frau und Mann darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das Gebot der Gleichberechtigung von Frau und Mann erfüllt wird.
Im Übrigen spricht hierfür auch die Wortwahl der Bremischen Landesverfassung: Der Artikel 2 der Bremischen Landesverfassung sagt ausdrücklich: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“.
Wir fordern diese Koalition auf: Stoßen Sie die Tür auf für ein neues Kapitel der Geschlechterpolitik im Lande Bremen und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Herzlichen Dank!
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