Rede vom 10.12.2008
Landtag
Aktuelle Stunde - Förderung kommunaler Kliniken auf Kosten anderer – Staatswirtschaft statt fairem Wettbewerb im Gesundheitswesen
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Das Land hat u.a. als Träger der Krankenhausplanung eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Versorgungsangeboten sicherzustellen.
Bremen befindet sich, gegenüber fast allen übrigen Bundesländern, in der Sonderrolle, dass die Stadtgemeinde zugleich Gesellschafterin des größten Klinikkonzerns in unserem Land ist. Alles andere als eine glückliche Kombination, wie wir finden. In jedem Fall erfordert die gleichzeitige Wahrnehmung beider Aufgaben unbestreitbar äußerste Sensibilität.
Wir haben aus dem Verhalten dieses rot-grünen Senats in den vergangen Wochen den Eindruck gewonnen, dass dieser Senat mehr und mehr im Begriff ist, wie keine andere Landesregierung, die Grundsätze der Krankenhausgesetzgebung und -finanzierung in Deutschland auf den Kopf zu stellen.
Der Paragraf 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes stellt klar, dass der Zweck der Krankenhausfinanzierung durch Bund und Länder die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, zur bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten.
Mit „eigenverantwortlichem Wirtschaften“ hat es aber bei der Art und Weise, in der der Bremer Senat Bremens Rolle als Gesellschafterin bei den kommunalen Kliniken Bremens in den vergangenen Jahren wahrgenommen hat, bekanntlich nichts zu tun. Dabei handelt es sich eher um unverantwortliche Misswirtschaft, auf Kosten anderer. Und die sollen nun nach dem Willen des Senats die Zeche für die Entschuldung des angeschlagenen Klinikverbundes zahlen.
Steuerzahler, freie Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, … Sie alle sollen die Suppe nun auslöffeln, die sozialdemokratische Gesundheitssenatorinnen und korrupte Klinikmanager den kommunalen Kliniken eingebrockt haben.
Bürgschaft
Um überhaupt den Hauch einer Chance zu haben, zu überleben, haben die kommunalen Bremer Kliniken einen Investitionsbedarf von mehr als 300 Millionen Euro.
Das Risiko des Mammutanteils der Kredite, die enorme Summe von über 235 Millionen Euro, soll aber das Land im Rahmen einer Bürgschaft tragen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen aus Bremerhaven, hier bürgt auch Bremerhaven mit!
Und weil das sonst allzu offensichtlich nach Ungerechtigkeit aussieht, wurde in Aussicht gestellt, das Land sei bereit, auch für freigemeinnützige Krankenhäuser Bürgschaften zu übernehmen. Sogar die entsprechenden rechtlichen Regelungen im Landesrecht wolle man ändern.
Auf unsere Frage in der jüngsten Sitzung des Krankenhausausschusses, inwiefern sich das Gesundheitsressort mit den übrigen Krankenhäusern in unserem Land darüber ausgetauscht habe, inwieweit sie das neue „Finanzierungsinstrument“ Bürgschaft in Anspruch nehmen würden: Schweigen im Walde! Das Ressort hat keine Ahnung in welcher Höhe weitere Bürgschaften übernommen werden sollen.
Sie wissen, dass das den freien Krankenhäusern nicht hilft, weil freie Krankenhäuser, wie vom Bundesrecht gefordert, eigenverantwortlich wirtschaften müssen und nicht in erster Linie Kredite brauchen, sondern vor allen Dingen eine verlässliche Investitionsförderung des Landes.
Fördermittel
Bereits im Vorfeld der Aufstellung des aktuellen Krankenhausbauprogramms im Juni kam es zu heftigen Auseinandersetzungen mit dem Ergebnis, dass ein Bremer Krankenhaus Widerspruch gegen die auf Basis des beschlossenen Bauprogramms vom Gesundheitsressort erstellten Bescheide erhoben hat. Insbesondere erhebt das Krankenhaus, man darf vermuten nicht rein zufällig, wieder eines mit freigemeinnützigem Träger, Vorwürfe gegen das Gesundheitsressort.
Anfang November musste Ihr Staatsrat, Frau Rosenkötter, auf Nachfrage einer großen Tageszeitung einräumen, dass für die Finanzierung der neuen Zentralküche des Klinikums Bremen-Mitte, Mittel aus der Pauschalförderung des Landes unrechtmäßig verwendet wurden. Zu diesem Zeitpunkt hieß es aus dem Munde von Herrn Schulte-Sasse, die Fehlverwendung sei „zu korrigieren“, was auch immer das heißt.
Auch bei Ersatz unter Einsatz von Fördermitteln errichteter aber nicht vollständig abgeschriebener Gebäude im Zuge des geplanten Neubaus des Klinikums Bremen-Mitte wäre eine zumindest anteilige Rückzahlung gewährter Fördermittel eigentlich selbstverständlich.
Fraglos würden diese auch seitens des Gesundheitsressorts von jedem freigemeinnützigen Träger zurückgefordert. Im Falle des kommunalen Klinikverbundes wird allerdings alles daran gesetzt, dass es möglichst zu keiner Rückzahlung kommt. Schließlich könnten dann auch andere Krankenhausträger Anspruch auf Teile dieser Mittel für ihre Investitionen erheben.
Das so genannte „Gesamtfinanzierungskonzept“ des Senats zur Entschuldung des Klinikverbundes geht von der Annahme aus, dass keine Fördermittel zurückgezahlt werden.
Fördermittel in Höhe etlicher Millionen Euro werden zum Schaden des Landes nicht zurückgefordert. Nicht weil dies prinzipiell nicht möglich wäre, sondern weil es politisch von diesem Senat nicht gewollt ist.
Ambulante Behandlung im Krankenhaus
Für Unruhe und Unfrieden sorgt weiterhin die vom kommunalen Klinikverbund gegen den Rat von Patientenvertretern, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer betriebene systematische Ausweitung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus auf der Grundlage des Paragrafen 116b des SGB V.
Sekundiert durch die Spitze des Gesundheitsressorts, wird in die gewachsene und am Bedarf orientierte Niederlassungsstruktur und die wirtschaftliche Existenz der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte eingegriffen. Hier werden überflüssige Doppelstrukturen geschaffen.
Es überrascht schon ein wenig, dass gerade der entschiedenste Gegner von Wettbewerb im Gesundheitswesen, Herr Staatsrat Schulte-Sasse, in der vergangenen Sitzung des Krankenhausausschusses einfordert, dass nun gerade die ambulante Behandlung im Krankenhaus nun das richtige Mittel für mehr Wettbewerb sei.
Die Konkurrenz des mit Steuermillionen hochgerüsteten kommunalen Krankenhauskonzerns Gesundheit Nord gegen die niedergelassenen Arztpraxen entspricht jedenfalls nicht unseren Vorstellungen von fairem Wettbewerb.
In einer Pressemitteilung des Senats vom 25. November, aus der ich mit Genehmigung des Präsidiums zitieren darf, führt Frau Senatorin Rosenkötter im Hinblick auf den Klinikverbund aus, „Unser Ziel ist (…) Bremer Bürgerinnen und Bürgern wohnortnah optimale medizinische Leistungen anbieten zu können“. Ich frage Sie: Wie können medizinische Leistungen denn wohnortnäher erbracht werden als in der Praxis niedergelassener Ärzte?
Die kommunalen Kliniken werden an diesen hochspezialisierten Leistungen nicht genesen, dafür ist der Bedarf insgesamt wohl zu gering. Eine unmäßige Ausweitung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus ist jedoch allemal geeignet, Verunsicherung zu schüren und den niedergelassenen Ärzten erheblich zu Schaden zuzufügen.
Landeskrankenhausplanung
Das Gesundheitsressort verschließt die Augen davor, dass der Bremer kommunale Klinikverbund die Landeskrankenhausplanung missachtet und Leistungsangebote in unzulässiger Weise auf Kosten freier Krankenhäuser ausweitet. Solche Fälle sind zum wiederholten Male aufgetreten, ohne dass das Gesundheitsressort reagiert hätte.
Von fairem Wettbewerb kann im Bremer Krankenhausmarkt aber bald nicht mehr die Rede sein, wenn getroffene Vereinbarungen nichts gelten und die Aufsichtsbehörde einseitig für die „eigenen Kliniken“ Partei ergreift.
Die Bremer Kommunalen Kliniken sollen demnächst offiziell mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen betraut werden. Der Senat wähnt darin einen mit dem Beihilferecht zu vereinbarenden legalen Weg, um den kommunalen Kliniken Bremens Finanzspritzen aus dem Stadthaushalt zuleiten zu können.
Mit der beabsichtigten förmlichen Betrauung allein kommunaler Krankenhäuser werden sachfremde, unserer Meinung nach mit dem deutschen Krankenhausrecht nicht zu vereinbarende Tatsachen geschaffen, die geeignet sind die Krankenhausplanung in unserem Land zu unterlaufen.
Sie, Frau Rosenkötter, Sie und ihr Staatsrat tragen die Verantwortung dafür, dass seitens der gesundheitspolitischen Akteure im Land Bremen ein Klima des Misstrauens gegenüber ihrer Behörde entstanden ist.
Sie treiben die Krankenhäuser in einen Kompetenzstreit, zerstören die kollegiale Zusammenarbeit der Ärztinnen und Ärzte.
Kein Senat zuvor hat so unverschämt und rücksichtslos die kommunalen Krankenhäuser Bremens auf Kosten anderer gepäppelt wie der rot-grüne Senat!
In ihrer Rede, Frau Senatorin, gestern in der Stadtbürgerschaft haben Sie geäußert, es sei Ziel des Senats sowohl die kommunalen und als auch die freien und privaten Kliniken in Bremen zu erhalten. Allein, uns fehlt der Glaube, dass ihre eigene Partei dieses Ziel ernsthaft verfolgt.
Deutlicher als Sie, hat der Kollege Brumma in seinem Debattenbeitrag geäußert, dass zumindest der Sozialdemokratische Teil dieser Koalition von freien oder gar privaten Trägern nichts hält.
Obwohl ich mich bei Ihrer Rede, Herr Kollege Brumma, gefragt habe, wann sie zuletzt ein Krankenhaus eines freien Trägers besucht haben. Sie haben die u.a. die Auffassung verteten, es handele sich bei den freien Krankenhäusern ausschließlich um Spezialkliniken.
Möglicherweise ist die Unwissenheit mancher Mitglieder der rot-grünen Koalition ja ursächlich dafür, dass Sie weiter dem Weg in die Staatswirtschaft folgen statt fairen Wettbewerb zuzulassen. Wo bleibt eigentlich Ihr Einsatz für die Beschäftigten der freien und privaten Krankenhäuser und die Praxen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Frau Senatorin Rosenkötter?
Frau Senatorin, Ihr Ressort zerbröselt Ihnen seit der Rede des Bürgermeisters vor vier Wochen unter den Händen. Es vergeht fast kein Tag, ohne dass neue Ideen laut werden, wofür Sie nicht mehr zuständig sein sollen.
Wir fordern Sie auf: Bekennen Sie sich hier und heute unmissverständlich zu dem enormen Beitrag der freien Kliniken und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die medizinische Versorgung in unserem Land.
Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung für die freien und die privaten Krankenhäuser und die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in unserem Land war statt funktionierende Versorgungsstrukturen aufs Spiel zu setzen!
PRESSE06.09.2010
Oliver Möllenstädt neuer Vorsitzender der FDP-Fraktion
19.08.2010
FDP: Rot-Grün setzt Bremens Haushalt weiteren Risiken aus
10.08.2010
FDP Mitgliedschaft