Rede vom 08.10.2008
Landtag
SPD/Grüne-Dringlichkeitsantrag Leiharbeitnehmer/-innen und Stammbeschäftigte gleichbehandeln
-Es gilt das gesprochene Wort !-
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei der Einbringung dieses Antrags durch die Kolleginnen der Koalitionsfraktionen habe ich mich schon gefragt, wer denn eigentlich ursprünglich für dieses Gesetz die Hauptverantwortung trägt. Das ist nämlich ein Gesetz, dass die rot-grüne Regierung seinerzeit auf Bundesebene auf den Weg gebracht hat. Ich füge hinzu, dies damals auch aus guten Gründen, weil wir damals vor der Situation standen, dass unter ihrer Regierungsverantwortun fünf Millionen Menschen in die Arbeitslosigkeit abgedrängt worden waren und man deshalb aus guten Gründe hier zu einer Liberalisierung gekommen ist.
Nun muss man in der Tat, und das ist auch schon dargestellt worden, an dieser Stelle dann richtigerweise auch einmal würdigen, dass es kaum eine Branche gibt, die so stark dazu beigetragen hat, dass Menschen wieder Arbeit gefunden haben, und zwar im ersten Arbeitsmarkt, wie die Zeit- und Leiharbeitsbranche, und dafür gilt ihr unser besonderer Dank!
Das bestehende Kündigungsschutzrecht ist aus Sicht der FDP ein Ansatzpunkt, über den man tatsächlich zu Verbesserungen kommen könnte, die dann vielleicht auch dazu führen würden, dass mehr Menschen aus der Leih- und Zeitarbeit in wirklich feste dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben, die sich bisher Personal leihen, kommen könnten.
Nur, da blockieren Sie seit Jahren, wollen da nicht heran. Ich rate dringend dazu, vielleicht einmal diesen Ansatz zu wählen. Ich glaube, die Einschätzungenm die Sie hier treffen, sind an vielen Stellen überhaupt nicht haltbar.
Gerade in dem Beitrag der Kollegin Frau Nitz ist deutlich geworden, dass Sie offenbar der Auffassung sind, in der Leiharbeit herrschten durch die Bank menschenunwürdige Verhältnisse, dort bestünde Lohndumping und Ähnliches mehr. Dies ist schlicht und ergreifend nicht die Wahrheit. Wenn das nämlich so wäre, dann wäre es doch sehr verwunderlich, dass mittlerweile für die allermeisten Beschäftigten der Branche Tarifverträge bestehen. Übrigens, Frau Kollegin Ziegert, ich habe mich schon gewundert bei ihrem Redebeitrag, Sie sind ja auch Mitunterzeichnerin des Antrags: Es sind doch gerade DGB-Gewerkschaften, die im Bereich Zeitarbeit mehrere Tarifverträge mit abgeschlossen haben, und deshalb ist es völlig unerklärlich, wie Sie sich heute hier hinstellen können und sagen können, das sei alles schwierig, und im Prinzip wolle man das nicht.
Ich würde Ihnen den Vorschlag machen, sich doch einmal Gedanken zu machen, was Sie denn tatsächlich tun könnten, um Menschen, die im Augenblick in Zeitarbeit sind, um denen mehr Möglichkeiten zu geben, fest angestellt zu werde.
Für die FDP will ich Ihnen dazu drei Vorschläge machen:
Erstens: Reformieren Sie den Kündigungsschutz!
Zweitens: Es wäre auch zu überlegen, ob das Verbot gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, nicht aufgehoben werden kann. Dieses Verbot hat sich unseres Erachtens überholt. Es wirkt heute als Wettbewerbsnachteil für die Baubranche und die Personaldienstleister in Deutschland.
Drittens: Die Zeitarbeit hat sich unbestrittener Maßen zu einem wichtigen Bestandteil des Arbeitsmarktes entwickelt. Und deshalb würde ich vorschlagen, dass einmal generell hinterfragt wird, ob es nicht ratsam wäre, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mittelfristig ganz abzuschaffen. Denn die besondere Schutzbedürftigkeit dieses Bereichs ist kaum noch zu erkennen.
Nichts davon steht in Ihrem Antrag!
Ich will nur einmal zwei Dinge aufgreifen, die in Ihrem Antrag stehen: Eine Zwangsfortbildung für Arbeitnehmer einführen, das ist etwas, was uns völlig fremd ist! Dann die Vorstellung, man könnte die betriebliche Mitbestimmung über das, was ohne im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehen ist, weiter auf Beschäftigte ausweiten, die überhaupt nicht direkt Beschäftigte des Betriebs, der entliehen hat, sind. Ich will Ihnen nur einmal vor Augen führen, vor was für Schwierigkeiten das im Extremfall stellt. Es kann sein, dass dann entliehene Arbeitnehmer die Stammbelegschaft in dem Unternehmen majorisieren, etwa bei der Wahl von Betriebsräten, die Sie ja ermöglichen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ihrem Sinn ist. Das schafft mehr Probleme, als gelöst werden. Deshalb ist das, was Sie uns hier mit einem Dringlichkeitsantrag abgewinnen wollen, ein Stück aus dem Tollhaus. Der Senat ist gut beraten, dies nicht weiter zu verfolgen und schon gar nicht im Namen Bremens auf Bundesebene weiter zu vertreten. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
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