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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 09.10.2008

Landtag

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist die Auffassung der FDP, dass eine Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Fachkräfte dringend notwendig ist.

(Beifall bei der FDP)

Deutschland kann seinen Fachkräftemangel und den daraus entstehenden Nachteil im internationalen Wettbewerb nur verringern, wenn es neben einer gesteuerten Zuwanderung auch bereits hier lebenden, gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten ermöglicht wird, einen besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten.

(Beifall bei der FDP)

Es ist aus unserer Sicht deshalb auch ausgesprohen erfreulich, heute zu hören, dass insbesondere auch von sozialdemokratischer und gewerkschaftlicher Seit so langsam der Widerstand dagegen aufgegeben wird.

(Beifall bei der FDP)

Die Zeit, wo die Gewerkschaften skandierten, in Deutschland arbeiten nur die Deutschen, scheinen hoffentlich der Vergangenheit anzugehören.

(Beifall bei der FDP)

Die Wirtschaft, aber auch die öffentliche Verwaltung haben ein hohes eigenes Interesse daran, die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund zu nutzen. Die Anstrengungen von Wirtschaft und Bundesregierung im Rahmen der „Charta der Vielfalt“, die Vielfalt der Gesellschaft auch in ihrer Beschäftigtenstruktur abzubilden, soll in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans wird derzeit geprüft, inwieweit die Ergebnisse des Beratungs- und Informationsnetzwerks „Integration durch Qualifizierung“ im Auftrag der Bundesregierung und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und nichtstaatlichen Trägern neue Handlungskonzepte zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Migranten in das Regelsytem der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen integriert werden können.

Seit dem Jahr 2000 sind die Länder davon abgekehrt, akademische Abschlüsse von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit gesonderten Führungsgenehmigungen umzuwandeln. Bezüglich der Anerkennung der Studienabschlüsse von Zuwanderinnen und Zuwanderern gelten seither die Grundsätze der Kultusministerkonferenz für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade.
Es ist also in den letzten Jahren schon einies getan worden, um für Erleichterungen zu sorgen und zu einem zweckmäßigeren Umgang mit ausländischen akademischen Abschlüssen zu kommen.

Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK kann Auskunft darüber eingeholt werden, ob eine Ausbildung formal einem hiesigen Studienabschlusstyp entspricht.

Die Umwandlung eines Studienabschlusses erscheint in vielen Fällen auch nicht zielführend: Letztlich ist für den Zuwanderer/die Zuwanderin das Urteil des Arbeitgebers über die erworbenen Kenntnisse maßgeblich, so dass auf eine Umwandlung von Studienabschlüssen von Zuwanderern und Zuwanderinnen verzichtet werden kann. Zu überlegen wäre aus unserer Sicht eher, ob, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, die Hochschulen eine Bescheinigung über die inhaltliche Gleichwertigkeit ausstellen könnten. Dies würde dem Arbeitgeber eine Einschätzung erleichtern und die Notwendigkeit von Zusatzstudien vermindern.

(Beifall bei der FDP)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet zuzeit auf dieser Grundlage in Zusammenarbeit mit der KMK ein Konzept zur beruflichen Integration zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker hin. Auch das ist bereits erwähnt worden. Dies ist unbedingt zu unterstützen. Ich halte es für richtig, dass wir uns als Bürgerschaft damit beschäftigen. Wir haben als FDP-Fraktion allerdings gleichermaßen angeregt, das sich auch die Deputation für Arbeit dieses Themas genauer annimmt, weil es nicht allein eine Sache der öffentlichen Seite ist. Insofern wäre ich dem Ressort dankbar, wenn dies in die Tagesordnung der Arbeitsdeputation aufgenommen werden könnte, denn gerade bei der Anerkennung von Abschlüssen im berufsbildenden Bereich sind ja vielfach auch die berufsständischen Organisationen, die Kammern, mit einzubeziehen. Ich glaube, dass zu diesem Thema auch gerade die Diskussion mit ihnen sehr fruchtbar sein könnte. Das können wir hier im Plenum der Bürgerschaft nicht leisten, wohl aber in der Deputation.

(Beifall der FDP)

Zum Punkt 2 des Antrags: Mehrsprachige Internetangebote sind das eine. Gleichwohl darf diese Anregung nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade der Erwerb berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse unbedingt notwendig ist, um Erfolg am Arbeitsmarkt zu haben.

Für die Anerkennung von Berufsausbildungen, ich hatte es bereits angesprochen, sind unterschiedliche Stellen zuständig. Es wird in Zukunft darum gehen, mit diesen Akteuren auch von öffentlicher Seite den Dialog in Bremen vermehrt zu führen. Die FDP unterstützt insgesamt das Anliegen des vorgelegten Antrags. Wir werden dem Antrag auch zustimmen. Ich hoffe, dass es in den nächsten Jahren gelingen wird, diesem Anliegen Rechnung zu tragen und geminsam mit allen beteiligten Akteuren zu einer wirklich substantiellen Verbesserung für Migrantinnen und Migranten zu kommen. Ich denke, wir brauchen dieses Potential dringend, und dementsprechend sollten wir sehr sorgfältig und zugleich zügig vorgehen. Insofern stimmen wir dem Antrag in allen Punkten zu - Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP und Bündnis90/Die Grünen)


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