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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 03.07.2008

Landtag

Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede,

zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit beschäftigt uns die von SPD und CDU unter tätiger Mithilfe der Grünen verfolgte Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven.

In der letzten Bürgerschaftssitzung, haben die Befürworter des Vorhabens hier den Beschluss herbeigeführt, den Antrag in den Ausschuss „Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts zu überweisen“. Auch die Ausführungen des Kollegen Kuhn ließen den Anschein entstehen, als solle dort eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgen. Dies ist normalerweise der Zweck der Überweisung in einen Fachausschuss.

Und so war es schon einigermaßen überraschend, dass die Koalition in der Ausschusssitzung vor zehn Tagen mitteilte, das Vorhaben nun gar nicht im Ausschuss diskutieren zu wollen. Vielmehr wolle man nun lieber direkt den Staatsgerichtshof um eine präventive Überprüfung der Zulässigkeit einer Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Hürde bitten.

SPD und Grüne haben damit zugleich das gebrochen, was sie in ihrem Koalitionsvertrag versprochen haben. Dort steht zu lesen: „Hinsichtlich einer Wiedereinführung der 5%-Klausel in der Stadtgemeinde Bremerhaven wird auf Basis einer breiten Diskussion in Bremerhaven eine einvernehmliche Lösung gefunden.“

Die FDP hat ihre verfassungsrechtlichen Bedenken bereits frühzeitig deutlich gemacht und deshalb verschließen wir uns nicht der Anrufung des Staatsgerichtshofs mit dem Auftrag, die grundsätzliche verfassungsmäßige Zulässigkeit des Vorhabens zu beurteilen. Sie wollen die Überprüfung durch den Staatsgerichtshof aber vor allem deshalb, weil Sie Angst vor der von der FDP angedrohten Klage gegen das Gesetz haben und eine damit verbundene breite politische Auseinandersetzung über dieses Thema scheuen.

Meine Damen und Herren, die Beurteilung durch den Staatsgerichtshof entbindet die politischen Akteure bei SPD, CDU und Grünen nicht, Argumente für ihr Vorgehen vorzubringen. Nicht alles, was im Rahmen der Verfassung möglich ist, macht auch Sinn und muss zwangsläufig so geregelt werden. SPD und CDU wollen die Fünf-Prozent-Hürde nur, um die rasante Erosion ihres Einflusses auf die Politik in Bremerhaven zu bremsen.

Viele Bundesländer haben, teilweise nach Urteilen der Verfassungsgerichte, die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft. Wiedereingeführt hat sie kein einziges Bundesland. In Bremen gilt für die Beiräte der Ortsämter schließlich auch keine Fünf-Prozent-Hürde und zu Recht fordert niemand deren Einführung auf dieser Ebene.

Sie liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen wollen sich aber in Wahrheit der Debatte um den Sinn und Zweck der Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde nicht stellen. Sie wollen das heimlich still und leise über die Bühne bringen. Das werden wir Liberale ihnen nicht durchgehen lassen, wir bestehen auf einer öffentlichen Anhörung von Experten über Sinn und Unsinn der Fünf-Prozent-Hürde, für den Fall das dieses Vorhaben überhaupt vom Staatsgerichtshof als verfassungsrechtlich zulässig angesehen werden sollte.


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