Rede vom 03.07.2008
Landtag
Große Anfrage der LINKEN "Sanktionen im SGB II-Bereich"
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Anrede,
als Sanktionen bezeichnet man angedrohte Strafmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, unerwünschtes Verhalten zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen.
Die beste Sanktion ist freilich die, die nicht verhängt werden muss. Dies gilt auch für die Sanktionen nach § 31 SGB II. Und der geringe Anteil an sanktionierten SGB II-Kundinnen und Kunden zeigt, dass die Sanktionen diesen Zweck offenbar hinreichend erfüllen.
Und auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE können doch unmöglich wollen, dass diejenigen, die sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die darin festgelegten Pflichten zu erfüllen oder eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit auszuführen, dies auch noch ohne jede Sanktion tun können.
Wenn das anders sein sollte, so lassen die Fragestellungen der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vermuten, dass Sie meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN sich von einem zentralen Element des Sozialstaats, dem Prinzip des Förderns und Forderns verabschiedet haben.
Unser Sozialstaat gewährt Hilfen mit der Erwartung, dass der Hilfeempfänger in einem im Gesetz beschriebenen angemessenen Rahmen alles tut, um die eigene Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Dies ist die berechtigte Erwartung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die aus ihren Steuern, sämtliche Leistungen des SGB II und die damit verbundene Bürokratie finanzieren.
Ich mag wenig von dem verstehen, was Sie als „linke Politik“ bezeichnen. Aber ich erlaube mir doch die Frage: Was ist das für eine LINKE, die die Interessen der Arbeitenden in unserer Bevölkerung so völlig aus den Augen verliert, wie Sie es tun.
Bei denjenigen, die sich nicht an die Regeln des SGB II halten, handelt es sich um eine kleine Minderheit. Vor dieser Minderheit, muss die Mehrheit SGB II-Kunden, die sich aus ihrer schwierigen Lage möglichst schnell wieder befreien wollen, geschützt werden.
Sozialhilfebetrug ist kein Kavaliersdelikt sondern schadet der Allgemeinheit. Dies gilt auch für Straftaten, die von SGB II-Kunden vorgeblich als Folge von Leistungskürzungen verübt werden.
Der Zugang zu den Sozialgerichten steht allen SGB II-Kunden offen. Und wie die in der Antwort genannten Statistiken zeigen, werden Sanktions-Fälle dort sehr sorgfältig bearbeitet.
Es ist erklärtes Ziel aller Bundesländer, zu einer Begrenzung bei den in jüngerer Zeit explodierenden Ausgaben der Länder für Prozesskostenhilfe zu kommen. Die knappen finanziellen Ressourcen der Länder im Bereich der Prozesskostenhilfe
sollen nach Überzeugung der FDP-Fraktion nur denjenigen zugute kommen, die sie wirklich benötigen. Vor diesem Hintergrund ist auch der in der Frage angesprochene Entwurf für ein Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz zu begrüßen. Der ritualisiert vorgebrachte Vorwurf sozialer Kälte, läuft hier völlig ins Leere.
Ihre Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gipfeln in der Unterstellung, die Regelungen des Sozialstaates würden gegen das Verbot von Zwangsarbeit verstoßen.
Kritik an der Praxis Hilfegewährung im Rahmen des SGB II mag in mancherlei Hinsicht berechtigt sein. Aber dies darf nicht zum Anlass genommen werden, diese Problematik in einer Art und Weise zu überhöhen und zum Maß aller Dinge zu erklären, wie die LINKE dies tut. Angesichts von Millionen Toten durch Zwangsarbeit finde ich es ungeheuerlich, gravierende Menschenrechtsverletzung in Beziehung mit einer gesetzlich vorgesehenen Kürzung von SGB II-Leistungen zu setzen, wie die LINKE es in ihrer Anfrage getan hat. Das alles, meine Damen und Herren hilft auch denjenigen nicht, zu deren Anwalt sie sich erklären.
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