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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 01.07.2008

Stadtbürgerschaft

Große Anfrage "Baustelle BAgIS"

- Es gilt das gesprochene Wort! -


Anrede,

Einige der Antworten muten, wie gewohnt, doch etwas dürftig an. So wird in der Antwort auf die Frage 2 als Begründung dafür, dass kein Mietspiegel erforderlich sei darauf verwiesen, dass die von Transferleistungsempfängern genutzten Wohnungen nur einen Teilmarkt darstellen würden. Eine derartige oberflächliche und unzureichende Argumentation dürfte auch sicherlich die Fragesteller kaum zufrieden stellen. Schließlich ist es doch ein Unterschied, ob für einen Alleinstehenden für eine Wohnung bis zu 320 Euro Bruttokaltmiete übernommen wird, oder ob eine Wohnung für eine vierköpfige Familie eine Bruttokaltmiete von bis zu 505 Euro übernommen wird. Die Welt ist doch ein wenig komplizierter und tatsächlich finden sich Wohnungen, die von Empfängern von Transferleistungen bewohnt werden in verschiedenen unterschiedlichen Teilmärkten des Wohnungsmarktes.


Auch die Feststellung, ein Mietspiegel, diene in erster Linie dazu, dem Vermieter Mieterhöhungen zu ermöglichen stellt eine vollständig aus dem Zusammenhang gelöste Interpretation des BGB dar. Hier soll der Eindruck suggeriert werden, ein Mietspiegel sei per se etwas Böses. Darauf, dass es sich bei einem Mietspiegel um eine typisierende Aufstellung von Merkmalen und Mietpreisen handelt, die für eine nach den vorgesehenen Kategorien eingruppierte Wohnung dann den durchschnittlichen Mietzins und die dem Mietspiegel zugrundeliegende Mietzinsspanne für eine so klassifizierte Wohnung ausweist wird erst gar nicht eingegangen. Ebenso wenig erfährt der Leser aus den Antworten des Senats, dass der Mieter von einem konkreten Wohnungsangebot ausgehend anhand des Mietspiegels bestimmen kann, ob der verlangte Mietzins ortsüblich und angemessen ist oder nicht. Auch wird verschwiegen, dass ein qualifizierter Mietspiegel nach dem BGB deshalb auch von den Organisationen der Mieterseite, z.B. vom örtlichen Mieterverein, anzuerkennen ist. So wird es in unserer Schwesterstadt Bremerhaven übrigens auch praktiziert.


Wie auch sonst, gibt der Senat an vielen Stellen lediglich unverbindliche und unklare Antworten. Den Empfängern der Leistungen wird aufgrund der Praxis der BAgIS eine teilweise monatelange Unklarheit dahingehend zugemutet, welche Kosten übernommen werden. Und die Steuerzahler, die die Antworten des Senats lesen, werden kaum Vertrauen in eine hinreichend sorgfältige Überprüfung der Angemessenheit der Kosten entwickeln. Auch erhärtet sich der Eindruck, dass die Zahl der Altfälle bei den Rückforderungen dramatische Ausmaße annimmt und Rückforderungen tatsächlich kaum realisiert werden können.

Dramatisch ist auch die hohe Fluktuation des Personals der BAgIS und die Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Stellen. Das alles hat negative Auswirkungen auf die Arbeit der BAgIS. Interessanter Weise stellt der Senat selbst fest, dass es insbesondere Kommunale Mitarbeiterinnen in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verunsichert sind. Ich würde eher hinzufügen, sie sind verunsichert weil viele Sorge haben vor einer weitgehenden Zentralisierung von Aufgaben bei der BA und die Perspektive für eine erfolgreiche Vermittlungsarbeit nicht mehr sehen. Dafür verantwortlich sind insbesondere die Parteien auf der linken Seite des Hauses, die die Kommunen am Liebsten vollständig aus der Gestaltung der Arbeitsförderung herausdrängen wollen.


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