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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 04.06.2008

Landtag

SPD/Grüne-Antrag Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde in Bremerhaven

- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede,

erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang auch an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 zu der 5% Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein.

Unmissverständlich hat der 2. Senat festgestellt:

Die 5% Klausel im schleswig-holsteinischen Kommunalgesetz bewirkt ein Ungleichgewicht der Wählerstimmen.

Sie werden hinsichtlich ihres Erfolgswerts ungleich behandelt, je nach dem, ob die Stimme für eine Partei abgegeben wird, die mehr als fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnte, oder für eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Sperrklausel das Recht auf Chancengleichheit beeinträchtigt.

Auch nimmt das Gericht Bezug auf Erfahrungen in anderen Bundesländern und stellt fest:

Schwerwiegende Störungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen auch ohne Fünf-Prozent-Sperrklausel sind nicht benannt.

Antragsteller bei diesem Verfahren war – daran möchte ich auch noch erinnern – der Landesverband der Grünen in Schleswig-Holstein.


Anrede,

dieses Urteil ist klar und eindeutig.
Auch die Damen und Herren der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen können es nicht ignorieren und ihre Augen verschließen.


Anrede,

die Liberalen werden diesem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen.

Die Abschaffung der 5 % Klausel ist ein wichtiges Instrument zur stärkeren Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen.

Teilhabe an der Politik vor Ort führt zu mehr Transparenz und das ist hier in Bremen wie auch in den übrigen Bundesländern dringend notwendig.


Anrede,

die Bremerhavener Bürger und Bürgerinnen haben bei dem Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ eindeutig gegen die Abschaffung der 5% Hürde gestimmt.



Über 9000 Stimmen sind ein klares Votum für direkte Demokratie.
Über 9000 Stimmen für darf und kann man nicht ignorieren.


Anrede,

zunehmender Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit muss entgegengewirkt werden.

Sperrklauseln würden parteilosen Einzelbewerbern eine Kandidatur unmöglich machen.

Damit wäre politische Vielfalt mit all ihren Impulsen für eine Stadt nicht möglich.
Lokale Politik lebt davon.


Anrede, uns Liberalen steht der Weg zum Staatsgerichtshof frei. Wir werden sehr genau prüfen, ob wir diesen Weg gehen.

Vielen Dank


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