Rede vom 07.05.2008
Landtag
Große Anfrage der FDP-Fraktion zur Integrierten Versorgung im Land Bremen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen.
mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 hat der Bundesgesetzgeber Vernetzungs- und Vertragsspielräume für die integrierte Versorgung neu abgesteckt und neben der vertikalen Vernetzung der Leistungserbringer auch eine horizontale Kooperation verschiedener Leistungssektoren in Form interdisziplinär-fachübergreifender und intersektoraler Versorgung ermöglicht. Weiterhin wurde die Möglichkeit zur Teilnahme einzelner Vertragsärzte und Medizinischer Versorgungszentren an der integrierten Versorgung ermöglicht.
Zur Finanzierung der Erarbeitung und Umsetzung integrierter Versorgungsformen können die Krankenkassen bis Ende 2008 bei allen Krankenhäusern und KVen bis zu 1 Prozent der Rechnungssumme für Leistungen der integrierten Versorgung einbehalten, soweit die Kassen entsprechende Vertragsvolumina auch in IV-Verträgen abschließen.
Die Einführung der integrierten Versorgung war mit der Vorstellung einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten im Gesundheitswesen verbunden: Im Interesse der Patienten soll die Qualität der Leistung steigen, die Ausgaben der Krankenkassen sollten sinken und den Medizinern sollte die Chance eröffnet werden, das eigene Leistungsspektrum auszubauen und effizienter zu arbeiten.
In den vergangenen Jahren ist ein deutlicher Anstieg der Vertragsschließungen zu verzeichnen. Dies gilt offenbar auch für das Land Bremen. Für die Versorgungsregion der KV Bremen wurden nach Angaben der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung bis zum 31.12.2007 insgesamt 218 Verträge abgeschlossen, wobei Doppelzählungen möglich sind.
Gleichwohl sind aus Sicht der FDP Zweifel angebracht, ob die integrierte Versorgung Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen tatsächlich verbessert. Es fehlt bisher an hinreichender Transparenz, welche Verträge überhaupt abgeschlossen wurden. Seit April des vergangenen Jahres sind die Kassen verpflichtet, abgeschlossene IV-Verträge bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes Bremen vorzulegen. Dieser Verpflichtung kommen die Kassen, wie der Antwort des Senats auf unsere Anfrage zu entnehmen ist „bisher nur vereinzelt“ nach. Weiterhin fehlt aus unserer Sicht eine umfassende wissenschaftliche Begleitung und Evaluation.
Es besteht vielmehr das Problem, dass die für die integrierte Versorgung verausgabten Mittel der Regelversorgung entzogen werden. Für das Land Bremen haben die Kosten für die integrierten Versorgungsangebote nach Angaben der BQS im Jahr 2007 etwa 9,6 Millionen Euro betragen. Allein die AOK Bremen/Bremerhaven hat im Jahr 2007 für 925 zu versorgende Patientinnen und Patienten etwa 4 Millionen Euro aufgewendet. Das entspricht etwa 4.324 Euro pro teilnehmendem Patienten. Das ist nicht nur im Vergleich zu übrigen Kassen, sofern es solche überhaupt gibt, ein ziemlich hoher Betrag, wie wir finden.
Es ist für die allermeisten Patientinnen und Patienten überdies kaum mehr nachvollziehbar, welche Angebote überhaupt bestehen und welche Leistungserbringer in welchem Umfang daran beteiligt sind.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen: Aus unserer Sicht brauchen wir dringend mehr Transparenz und eine durchgängige wissenschaftliche Evaluation der integrierten Versorgung. Es ist zwingend erforderlich, dass zukünftig sämtliche Verträge offengelegt und durch das Ressort für Gesundheit registriert werden. Die zusätzlich zu den IV-Verträgen bestehenden Instrumente des SGB V müssen dringend bereinigt und neu geordnet werden
(Beifall bei der FDP)
Ich möchte den Senat ermuntern, sich an dieser Stelle auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Strukturen rund um die integrierte Versorgung neu zu ordnen und insbesondere eine Evaluation künftig anzustreben. Herzlichen Dank!
(Beifall bei der FDP)
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