Rede vom 09.04.2008
Landtag
Altersteilzeit für Beamte
Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Der hier vorgelegte Gesetzentwurf befasst sich im Wesentlichen mit Regelungen zur Altersteilzeit für Beamte und Richter im bremischen Dients. Ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes ist eine Daueraufgabe im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Staat.
Daher begrüßt die FDP-Fraktion, dass der Senat sich dieses wichtigen Themas angenommen hat, und auch wir unterstützen ausdrücklich das hier ausgeführte beschäftigungspolitische Ziel, die Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch alle Beamtinnen und Beamten sowie durch alle Richterinnen und Richter zu ermöglichen. Die Einschränkung der Gewährung von Altersteilzeit auf Personalüberhangbereiche aufzugeben, unterstützen wir ebenfalls ausdrücklich.
(Beifall bei der FDP)
Der Gesetzentwurf verdeutlicht aber auch die Schwierigkeiten der Gleichstellung von Beamten und Tarifangehörigen des öffentlichen Dienstes. Die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte soll mit 60 Prozent der bisherigen Arbeitszeit festgeschrieben werden. Dies stellt - und hier ist auch ausdrücklich die Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes zu teilen - eine Schlechterstellung der Beamten und Richter gegenüber den Tarifangehörigen des öffentlichen Dienstes dar. Dies ist ein Problem, und wir bitten darum, dass dies vielleicht in Zukunft bei der Debatte über dieses Thema auch stärker berücksichtigt wird.
Die Altersteilzeit für die Tarifangehörigen im öffentlichen Dienst beträgt zurzeit 50 von 100. Der Senat begegnete dieser Kritik bisher mit dem Argumten, dass die vorgeschlagenen Regelungen dazu dienen, eine weitgehend haushaltsneutrale Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. Wir wollen hoffen, dass es damit auch wirklich gelingt. Wir sind auch der Meinung, dass es ein ganz wichtiges Anliegen für Bremen ist, dass dies haushaltsneutral umgesetzt wird. Deshalb werden wir dem heute auch zustimmen. Abder das Problem bleibt, darauf muss man hinweisen, durch den jetzigen Vorschlag ungelöst.
Wir stimmen dem Senat zu: Im Interesse und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Landes müssen bei allen Gesetzesvorhaben die finanziellen Auswirkungen genau untersucht werden und in diesem Punkt ist dem hier in der politischen Abwägung dann auch der Vorrang gegeben worden. Allerdings darf das auf Dauer nicht dazu führen, dass sich die Schere zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes weiter öffnet.
Hier muss mittelfristig eine Lösung gefunden werden, die die Interessen beider Seiten ausreichend berücksichtigt. Der Senat wird von uns an dieser Stelle dazu aufgefordert, hier tätig zu werden und diese nicht aus dem Blickfeld zu lassen. Wir bitten deshalb darum, dass Sie sich dieses Themas noch einmal gründlich annehmen.
Herzlichen Dank!
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