Rede vom 21.02.2008
Landtag
SPD/Grüne-Antrag Girokonto für jeden Menschen
Rede des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Dr. Oliver Möllenstädt
SPD/Grüne-Antrag "Girokonto für jeden Menschen!"
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Anrede,
ein Girokonto ist für die Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben unverzichtbar. Und auch die FDP unterstützt das Anliegen: Ein Girokonto für jeden Menschen muss her. Mindestens eins für jeden, möglichst in Deutschland und wenn das erste voll ist, dann gern auch noch ein zweites.
Die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen beziehen sich in ihrem Antrag auf der Quelle nach nicht näher benannte Schätzungen der Anzahl von Menschen, die nicht über ein Girokonto verfügen. Ich habe meine Zweifel, dass die Zahlen, die Sie in Ihren Antrag nennen, tatsächlich zutreffen.
Außerdem kann aus der Tatsache, dass ein Verbraucher nicht über ein eigenes Girokonto verfügt, nicht gefolgert werden, dass eine Bank oder Sparkasse dem Verbraucher die Eröffnung eines Girokontos verweigert hat. Es gibt viele Gründe, die Verbraucher veranlassen können, auf eine eigene Kontoverbindung zu verzichten. Hierzu zählt etwa die Vermeidung bzw. Erschwerung des Zugriffs von Gläubigern auf Vermögenswerte.
Zur Ermittlung der Anzahl kontoloser Personen kann lediglich hilfsweise die Anzahl der so genannten „kostenfreien Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“ an die Leistungsbezieher herangezogen werden. Derartige kostenfreie Zahlungen erfolgen überwiegend durch die Bundesagentur für Arbeit und werden richtigerweise nur dann gewährt, wenn der Empfänger unverschuldet über keine Kontoverbindung verfügt.
Im Januar 2006 wurden nur 9.071 der gut 16 Millionen Lohnersatz- und Kindergeldzahlungen als kostenfreie Zahlungsanweisungen abgewickelt. Das entspricht gerade mal einem Anteil von lediglich 0,06 Prozent! Im Übrigen ist selbstverständlich, dass diese 9.000 Fällen nicht mit 9.000 Personen gleichzusetzen sind.
Erhellendes über die Größe des hier angesprochenen Kreises von Personen, die über kein eigenes Konto verfügen, liefert auch die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses am 29. November 2006. Da heißt es „So ist nach unseren Recherchen auch in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern die Zahl der Barauszahlungen aufgrund des Nichtvorhandenseins von Girokonten auf ca. 100 Fälle begrenzt.“
Meine Damen und Herren, diese Zahlen relativieren die Bedeutung des Themas nach unserer Auffassung ganz erheblich.
Bereits 1995 haben sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft für die Empfehlung „Girokonto für jedermann“ des Zentralen Kreditausschusses ausgesprochen. Die Bereitschaft der Kreditinstitute jedem Verbraucher ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Barein- und -auszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht ist also grundsätzlich gegeben. Dies gilt unabhängig von der Art und der Höhe der Einkünfte und unabhängig von Eintragungen der SCHUFA.
Die Umsetzung der Selbstverpflichtung durch die Kreditinstitute zeigt grundsätzlich positive Ergebnisse. Die Anzahl der auf Basis dieser Empfehlung neu eingerichteten Girokonten ist inzwischen auf etwa zwei Millionen Konten angestiegen.
Dass mitunter zu Unstimmigkeiten bei der Entscheidung eines Kreditinstituts gegen die Führung eines Girokontos auftreten, will ich nicht bestreiten.
Es gibt eine Reihe von unseres Erachtens durchaus nachvollziehbaren Gründen, die es aus Sicht der Kreditinstitute unzumutbar machen, ein Girokonto anzubieten. So etwa, wenn ein Kunde Leistungen des Kreditinstituts missbraucht, Falschangaben macht oder Mitarbeiter des Instituts grob belästigt oder gefährdet.
Das von den Bankenverbänden angebotene Streitschlichtungsverfahren halten wir gegenüber einer bundesgesetzlichen Regelung für den sachgerechten Weg.
Die Zahl derer, die diese Möglichkeit zu Streitschlichtung annehmen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dies erklärt sich zum einen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung am Arbeitsmarkt und ist zugleich ein deutlicher Hinweis auf die wachsende Bekanntheit dieses Angebots sein. Und daher auch die damals noch rot-grüne Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 30. Mai 2005 hervorgehoben, dass die Verbraucher über die Funktionsweise des Schlichtungssystems und dessen Vorteilhaftigkeit „sehr gut“ informiert seien.
Die Möglichkeit zur Streitschlichtung bietet den Vorteil, dass sie von den Betroffenen kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Die von SPD und den Grünen geforderte bundesgesetzliche Regelung wurde dazu führen, dass künftig die Entscheidung von Streitfällen an die Gerichte verlagert würde. Dies kann nicht im Interesse der Betroffenen sein, da sie die Kosten hierfür zu tragen und mit unter lange Verfahrendauern in Kauf zu nehmen hätten. Weiterhin würde eine solche Regelung mit zusätzlicher Belastung der Gerichte einhergehen und den Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus zuwiderlaufen.
Der hier vorgeschlagene Kontrahierungszwang, der Kreditinstitute zwingen soll, Girokonten anzubieten, selbst wenn das unzumutbar ist, stellt einen zu weitgehenden Einriff in die Privatautonomie dar. Die FDP hält daher eine gesetzliche Verpflichtung der Kreditwirtschaft zur Einrichtung von Girokonten nicht für erforderlich.
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