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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 20.02.2008

Landtag

Bearbeitung von ALG II-Verfahren

Rede des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Dr. Oliver Möllenstädt zur Großen Anfrage "Zügige Bearbeitung von Arbeitslosengeld II-Verfahren weiter gewährleisten"

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

es ist auch Ziel der FDP, dass kurze Verfahrensdauern bei den Gerichten gewährleistet werden. Das gilt selbstverständlich auch für Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II. Die hier angesprochene Gruppe von Fällen aus dem Rechtskreis des SGB II und dem SGB XII betreffen u.a. die Kosten der Unterkunft, Nebenkosten der Wohnungskosten und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Gerade die Zahl dieser Verfahren ist in den vergangenen Jahren immer weiter angewachsen!

Ich will mich auch gar nicht lange daran aufhalten, aber der Hinweis muss gestattet sein: Die Ursache für den drastischen Anstieg der Anzahl der Verfahren liegt in der Bundesgesetzgebung. Der Bundesgesetzgeber hat seinerzeit viele Regelungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII mit heißer Nadel gestrickt. - Ich glaube, es war auch eine rot-grüne Regierung.

Insofern mag es schon ein wenig fragwürdig anmuten, dass jetzt ausgerechnet eine rot-grüne Koalition sich hier in Bremen rühmt, dass die Verfahren, die ihre eigene Gesetzgebung ausgelöst hat, überwiegend in vertretbarer Zeit im Schnitt anderer Bundesländer durchlaufen werden.

Die Ausnahmeregelung im Sozialgerichtsgesetz erlaubt es den Ländern bis Ende 2008, die Verfahren nach dem SGB II und dem SGB XII auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen. Dies hat sich auch aus unserer Sicht in den vergangenen Jahren bewährt und zu einer Entlastung der Sozialgerichte geführt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Für die kontinuierliche Bearbeitung der Arbeitslosengeld II-Verfahren beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht Bremen gilt den Richterinnen und Richtern, sowie den übrigen Mitarbeitern in den Geschäftsstellen dieser Gerichte ausdrücklich unser Dank und unsere Anerkennung. Diese habe ich auch bereits in einem Gespräch mit den Präsidenten beider Gerichte, das am 14. November des vergangenen Jahres stattgefunden hat, zum Ausdruck gebracht.


Die FDP-Fraktion teilt die Einschätzung des Senats, dass eine Initiative mit dem Ziel einer Verlängerung der Ausnahmeregelung aussichtslos wäre. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es der Weg einer Zusammenführung von Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit der richtige ist.

Wir als FDP-Fraktion hier im Hause hoffen, dass der Bundestag baldmöglichst das Zusammenführungsgesetz verabschiedet. Die neuen Regelungen des Zusammenführungsgesetzes würden es den Ländern ermöglichen, eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit vorzunehmen.

Während das Justizministerium von Baden-Württemberg unter liberaler Führung dieses schon seit langem fordert, kam in dieser Frage der Gegenwind bisher von Teilen der Sozialdemokratie auf Bundesebene. Das galt insbesondere für den ehemaligen Bundesarbeitsminister Müntefering, der diesem Ansatz kritisch gegenüber stand.

Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass wir die aus der hier geführten Debatte mitnehmen dürfen, dass die sozialdemokratische Fraktion hier im Hause und die sozialdemokratischen Kollegen im Deutschen Bundestag nunmehr sehr zeitnah auf eine Verabschiedung des Zusammenführungsgesetzes drängen werden.

Herzlichen Dank!


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