Rede vom 24.01.2008
Landtag
Große Anfrage Persönliches Budget
Abg. Möllenstädt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits mehrfach angesprochen worden: Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen nunmehr einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf die Leistungserbringung als persönliches Budget, also Gewährung von Hilfen verschiedener Leistungsträger als Geldleistungen aus einer Hand.
Frau Senatorin, eigentlich müssten Sie der CDU für diese Anfrage dankbar sein, die sie noch rechtzeitig vor Jahresschluss darauf hingewiesen hat, dass in diesem Bereich noch einige Arbeiten ausstehen. Wir als FDP wären nicht so gnädig mit Ihnen gewesen, wir hätten diese Anfrage im Januar eingebracht.
(Beifall bei der FDP)
Ich habe den Eindruck gehabt, dass danach doch die Hektik im Ressort relativ groß war, um noch rasch alle Vorbereitungen zu treffen und rechtzeitig in die Gremien einzusteuern. Aber Sie können ja nachher erklären, dass das nicht so gewesen ist. Ich will es Ihnen gern glauben.
(Abg. Günthner [SPD]: Sie sind auch ein ganz Schlauer, nicht?)
Seit mehreren Jahren können Behinderte und Pflegebedürftige das trägerübergreifende persönliche Budget bereits im Rahmen von Modellprojekten beanspruchen, insofern ist es in der Tat kein Experiment. Man muss auch noch einmal deutlich sagen: Die Reform verfolgt das Ziel, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und dem Grundsatz ambulanter vor stationärer Betreuung zu genügen. Das ist das Ziel. Es ist also von vornherein darauf angelegt, dass dies möglichst viele auch in Anspruch nehmen sollen, und eben nicht eine Randerscheinung zu schaffen, die am Ende von niemandem wahrgenommen wird.
Meine Damen und Herren, wir Liberale treten für die größtmögliche Freiheit des einzelnen Menschen in jeder gegebenen Lebenssituation ein. Deshalb ist die Erhaltung und Entfaltung der Individualität persönlichen Daseins und der Pluralität menschlichen Zusammenlebens auch eines der Kernziele liberaler Politik. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den Ansatz des persönlichen Budgets.
(Beifall bei der FDP)
Für uns ist, und so habe ich auch den Kollegen Bartels verstanden, das persönliche Budget eben kein fiskalisches Instrument, um im Bereich der Eingliederungshilfe möglichst geringe Mittel aufwenden zu müssen. Für uns steht immer im Vordergrund, dass Menschen so selbstbestimmt wie möglich leben können.
Wir Liberale haben allerdings den Eindruck, dass der Senat das persönliche Budget im Grunde gar nicht will. Es überwiegen nach unserem Eindruck Bedenken, weil sich durch die Budgets die Mittelverteilung auf die einzelnen Träger noch stärker der zentralen Kontrolle entzieht und zum anderen gerade kleinere Anbieter von Hilfeleistungen davon profitieren könnten.
Der Vorwurf, dass Budgets nicht bedarfsdeckend seien, und das, so denke ich, ist auch ein Teil der Wahrheit, Herr Kollege Frehe, warum das noch nicht so angenommen wird, ist ein Vorwurf, der auch in anderen Bundesländern schon erhoben worden ist. Ich denke, dem muss man hier auch entschieden entgegentreten, denn das sind natürlich auch Ängste, die gerade Menschen mit Behinderungen haben. Die Angst, dass sie sich schlechter stellen, wenn sie das persönliche Budget annehmen sollten. Insofern sind gerade da auch Information und Aufklärungsarbeit unbedingt geboten.
(Beifall bei der FDP)
Aus unserer Sicht stärkt die Antwort des Senats allerdings auch hier nicht unbedingt das Vertrauen der Leistungsempfänger in das persönliche Budget. So heißt es in der Antwort des Senats zu Frage 11 etwa: "Ein Auftrag zur Sicherstellung der bisherigen Kostenhöhe ist auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen nicht herleitbar." Frau Senatorin, das mag zwar so sein, aber bei den Leistungsempfängern, die das lesen, wird doch auf diese Weise die Sorge genährt, dass ihnen künftig weniger Mittel und Leistungen zur Verfügung stehen werden, wenn sie sich für das persönliche Budget entscheiden. Das kann, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht in unserem Interesse sein.
(Beifall bei der FDP)
Wenn wir die Schlagworte "ambulant vor stationär" oder "individueller Hilfebedarf" oder die Forderung nach einer möglichst großen Selbstbestimmtheit bei Menschen mit Behinderungen nicht nur in Sonntagsreden im Mund führen, sondern wirklich ernst nehem, muss in diesem Bereich mehr geschehen. Es muss mehr Informationsarbeit geleistet werden. Schon zu Beginn der vergangenen drei Testjahre wurden zahlreiche Konstruktionsfehler des persönlichen Budgets aufgedeckt. Und das darf ich hier an dieser Stelle auch einmal sagen: Dies hat leider nicht zu den nötigen Korrekturen seitens des Bundesgesetzgebers geführt.
Infolge fehlender Beratungs- und Unterstützungsangebote und komplizierter Verfahren zur Hilfebedarfsermittlung, ist die Zahl der Budgetnehmer in Bremen, aber auch in anderen Bundesländern weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Bremen ist hier eben leider kein Vorreiterbundesland, und das finde ich schade. Wir könnten das sein, denn wir haben eigentlich sehr ausgeprägte Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass man diese Chance des persönlichen Budgets stärker wahrgenommen und auch im Vorfeld stärker beworben hätte.
(Beifall bei der FDP)
Die FDP fordert den Senat daher auf, die Vorteile und Chancen des persönlichen Budgets noch stärker zu bewerben und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Konstruktionsfehler bei der gesetzlichen Ausgestaltung des persönlichen Budgets umgehend korrigiert werden! Aber auch die Unternehmen der Sozialwirtschft sind jetzt aufgefordert, mit mehr Angeboten auf das persönliche Budget zu reagieren und es noch stärker zum Erfolgsmodell werden zu lassen, als es das bisher geworden ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
PRESSE06.09.2010
Oliver Möllenstädt neuer Vorsitzender der FDP-Fraktion
19.08.2010
FDP: Rot-Grün setzt Bremens Haushalt weiteren Risiken aus
10.08.2010
FDP Mitgliedschaft