Rede vom 23.01.2008
Landtag
Onlinedurchsuchungen
Abg. Möllenstädt (FDP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP lehnt die Möglichkeit einer heimlichen Durchsuchung des Computers von Personen nach gespeicherten Daten mit Hilfe von Programmen bekanntlich ab.
(Beifall bei der FDP)
Dies gilt für uns unabhängig davon, ob die Dateien auf der Festplatte oder im Arbeitsspeicher gehalten werden. Schließlich schließt das für uns auch den verdeckten Zugriff auf Computersysteme, zum Beispiel Sicherheitssysteme, Mikrofone und Bildkommunikation ein.
(Beifall bei der FDP)
Der mit dem Begriff Onlinedurchsuchung bezeichnete geplante Zugriff auf Daten, Informationen und insbesondere auf Kommunikationsinhalte in einem PC ist ein schwerwiegender Eingriff in die Bürgerrechte und führt ja auch den Begriff "Personal Computer" ziemlich ad absurdum.
(Beifall bei der FDP)
Es ist absehbar, dass dadurch ein heimlicher Zugriff auf höchstpersönliche Daten zum Beispiel Arztrechnungen, die Verwaltung von Aktiendepots, Bankverbindungen, Dateien mit Tagebucheinträgen, persönliche Entwürfe für Schriftwechsel oder weitere höchst persönliche Aufzeichnungen erfolgt. Es ist erwähnt worden, der Bundesgerichtshof hat Anfang 2007 die verdeckte Onlinedurchsuchung wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage für unzulässig erklärt. Auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung ist eine Verfassungswidrigkeit dieser Onlinedurchsuchungen naheliegend.
(Beifall bei der FDP)
Meine Damen und Herren, die Privatsphäre, der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Computernutzer und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wird nach unserer Überzeugung mit der Methode Onlinedurchsuchung in unzulässiger Weise verletzt.
(Beifall bei der FDP)
Herr Senator Lemke, ich bin gespannt auf das, was Sie uns heute sagen werden. Auch ich darf noch einmal auf den Artikel des Behördenspiegels vom 02.11.2007 zurückkommen, den der Kollege Hinners bereits zitiert hat. Unter der Überschrift "Lemke für Online-Durchsuchungen" haben Sie dort ein Interview gegeben. Wenn man den Aussagen, die ich insbesondere vom Kollegen Fecker heute hier gehört habe, folgend darf, finde ich, steht das schon in einem gewissen Widerspruch zumindest zur Überschrift dieses Interviews. Ich bin aber auf Ihre Worte gespannt, Herr Senator!
(Beifall bei der FDP)
In dem genannten Interview sind Sie, und ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten daraus zitieren, zitiert mit dem Satz: "Die rechtschaffenen Bürger sollen sich nicht fürchten, dass ihre Computer ausspioniert werden." Nun ist in der Debatte schon einiges zu den Gefahren des Missbrauchs der Onlinedurchsuchungen durch Kriminelle gesagt worden. Wir glauben auch, dass die Gefahr nicht zu unterschätzen ist, dass kriminelle Trittbrettfahrer sich diese technischen Maßnahmen zu eigen und zunutze machen können. Etwa die im Rahmen einer E-Mail getarnten und über das öffentliche Netz eingespielten sogenannten Trojaner bergen aus unserer Sicht ein ganz erhebliches Risiko, dass sensible Daten von Einzelpersonen, aber auch von Unternehmen, kriminell oder für Spionagezwecke genutzt werden können.
(Beifall bei der FDP)
Onlinedurchsuchungen sind nach unserer Auffassung nicht geeignet, um terroristische Aktivitäten zu bekämpfen, insofern kann das nicht als Argument dafür herangezogen werden. Schließlich verfügen gerade organisierte Banden und Terroristen über ein ausreichendes IT-Know-how, um sich wirksam gegen solche Durchsuchungen zu schützen, sei es nur dadurch, dass sie keine sensiblen Daten auf an das Internet angeschlossene Rechner aufspielen. Ein Kollege aus der SPD-Fraktion hat das berets vorhin hier auch angedeutet.
Die Ermittlungsbehörden verfügen nach unserer Überzeugung bereits jetzt über ausreichende Instrumentarien, um wirksam gegen Online-Kriminalität vorzugehen. Terrorismus und Kinderpornografie lassen sich nach unserer Meinung bereits jetzt mit den bestehenden Möglichkeiten wie Durchsuchungen, Beschlagnahme unter anderem von Festplatten, Telefon und Internetüberwachungen, sowie Observationen sinnvoll und wirksam bekämpfen. Aus diesen Gründen lehnt die FDP-Fraktion in diesem Haus den Einsatz des Instruments Onlinedurchsuchung in Deutschland und im Land Bremen heute und in Zukunft ab. Ich darf Ihnen hier sagen: Wir wollen in die Herzen der Menschen und nicht in deren Computer! Herzlichen Dank!
(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)
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