Rede vom 23.01.2008
Landtag
Gaststättengesetz, 1. Lesung
Abg. Möllenstädt (FDP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist bereits angesprochen worden, nach derzeit noch geltendem Recht wird eine Gaststättenkonzession erst dann vergeben, wenn sämtliche Belange hinsichtlich Lebensmittelhygiene, bauliche Voraussetzungen, Lärmschutz und polizeilichen Angelegenheiten behördlich geprüft sind. Die Vergabe der Konzession ist derzeit an die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren über die allerwichtigsten lebenmittelhygienischen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse geknüpft.
Ich kann sagen, aus unserer Sicht ist es richtig und gut, dass einer der Eckpunkte des neuen Gaststättengesetzes die Einführung der reinen Personalkonzession, daß heit die reine personenbezogene Konzessionsvergabe unabhängig von der räumlichen Situation der Gaststätte, und damit auch die Entkoppelung der gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren von der Überprüfung lebenmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Bestimmungen vorsieht,
Ich kann sagen, den Vorschlag, den Herr Kollege Kau von der CDU gemacht, findet grundsätzlich in der FDP-Fraktion viel Sympathie, nämlich hier von einem Erlaubnisverfahren zu einer Anzeigepflicht überzugehen. Wir werden ihrem Änderungsantrag, das darf ich vorausschicken, heute eher aus Gründen der Formulierung nicht zustimmen. Ich bin aber sehr gespannt, ob wir es schaffen, im Rahmen der Beratungen in der Wirtschaftsdeputation zu einer Einigung zu kommen, die dann hoffentlich auch hier mehrheitsfähig sein wird. Den Gedanken finden wir in jedem Fall begrüßenswert und auch richtig.
(Beifall bei der FDP)
Durch die - und das ist heute unsere Beratungsgrundlage - vorgesehene reine Personalkonzessionierung entfallen zukünftig Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten im Vorfeld. Ich kann hier für die FDP sagen, dies ist ausdrücklich auch in unserem Sinne. Das finden wir sehr gut, dass hier in diese Richtung gegangen wird. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, insbesondere in Richtung des Kollegen Frehe und der grünen Fraktion: Wir hoffen, dass es hier wirklich auch dabei bleibt, dass wir in diese Richtung Weitergehen und dass nicht womöglich dieses Gesetz noch auf weitere Betriebsformen ausgedehnt wird oder Ähnliches. Das wollen wir nicht!
Uns wäre am liebsten, man bräuchte dieses Gesetz gar nicht. Es leutet natürlich ein, dass es bestimmte Regelungstatbestände gibt, die durchaus sinnvoll sind, auch sinnvoll in so einem Gesetz zu regeln sind - aber eben aus unserer Sicht nur sinnvoll für eine kleine Gruppe von Betrieben und nicht für weitere Betriebsformen, so wie Sie es hier angedeutet haben.
(Beifall bei der FDP)
Insgesamt darf die Beschlussfassung über ein neues Gaststättengesetz aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass die ohnehin unzureichend wahrgenommene Unterrichtung in lebenmittelhygienischen Fragen für Gaststättenbetreiber noch weiter reduziert wird. Wohlgemerkt: Die Unterrichtung und Information.
Durch die neue Verfahrensweise dürfen die Grundsätze des vorbeugenden Verbraucherschutzes nicht infrage gestellt werden.
Die Praxis der Lebensmittelüberwachung zeigt auch hier einige Missstände im Bereich der Gaststätten insbesondere in lebensmittelhygienischer Hinsicht. Dies wird belegt durch den jüngst vorgestellten Jahresbericht "Gesundheitlicher Verbraucherschutz" der Gesundheitssenatorin. Die Ergebnisse sind für das Jahr 2006 dort zusammengestellt worden, und es ist schin aus meiner Sicht einigermaßen bedrückend, wenn von insgesamt 91 in der Stadt Bremen überprüften Gastronomiebetrieben nur bei 21 keine Mängel festgestellt werden konnten.
Das neue Hygienerecht fordert nicht ohne Grund für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln eine Sachkundenachweis oder eine entsprechend abgeschlossene Ausbildung. Auch das ist richtig, und das ist auch ein Punkt, der natürlich hier im Zuge dieser Debatte angesprochen gehört. Weiterhin ist in dem vorliegenden Entwurf des Senats vorgesehen, bestimmte Formen des Anbietens alkoholischer Getränke zu verbieten. Bereits die Annoncierung von Koma- oder Flatrate-Parties soll künftig als Indiz dafür angesehen werden können, dass in Ausübung des Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden sollen. Solche Veranstaltungen sollen mit diesem Gesetz nach Auffassung des Senats bereits im Vorfeld verboten werden können.
Wir glauben, dass das eine Regelung ist, die nach unserer Ansicht einerseits ziemlich uneindeutig ist, weil nicht klar definiert ist, wie solche Werbeangebote überhaupt gestaltet sein sollen. Zum anderen sehen wir massive Umsetzungsprobleme in diesem Punkt, zum Beispiel dann, wenn Sie sich überlegen, dass ein Flatrate-Anbieter auf den Gedanken käme, seine Veranstaltung etwa in Form einer sogenannten Gesellschaft zu offerieren.
(Beifall bei der FDP)
In Bezug auf die Verhinderung des Alkoholausschanks an offensichtlich betrunkene Personen, insbesondere an Kinder und Jugendliche, besteht aus unserer Sicht kein Erkenntnis- oder Regelungsproblem. Es besteht vielmehr ein Vollzugsproblem! Die Regelungen des Paragrafen 4 Absatz 2 dieses Gesetz sowie des Paragrafen 9 des Jugendschutzgesetzes reichen nach unserer Meinung vollständig aus, um aktiv gegen gesundheitsgefährdende Angebote vorzugehen. Auf die Einhaltung dieser Regelungen sollte der Senat aus unserer Sicht seine Anstrengungen richten, statt immer neue Beschlüsse und Gesetz von uns zu verlangen.
(Beifall bei der FDP)
Wir sind der Auffassung, dass mait diesem jetzt vorlegten Gesetz nicht hinreichend zum Bürokratieabbau und auch nicht wirksam zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen werden kann. Deshalb werden wird als FDP dem Gesetz nicht zustimmen. Wir haben auch einen weiteren Vorschlag gemacht, nämlich die Sperrzeit aus dem Gesetz zu streichen. Wir glauben, Bremen und Bremerhaven sind weltoffene Städte, das können wir uns allemal erlauben und damit dem Beispiel anderer Städte in Deutschland folgen. - Herzlichen Dank!
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