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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 13.12.2007

Landtag

Änderung des Vergabegesetzes für das Land Bremen - Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe, 1. Lesung

Abg. Möllenstädt (FDP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die beabsichtigte Berücksichtigung von Sozialzielen wie Ausbildungsleistung und Förderung von Chancengleichheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe halten wir als FDP-Fraktion für begrüßenswert. Die Ausweitung der Tariftreueregelungen allerdings ist unseres Erachtens völlig unpraktikabel in dem Maße, wie sie bisher im Entwurf vorgesehen ist.

(Beifall bei der FDP)

Eine Umsetzbarkeit und Kontrolle der geplanten erweiterten Tariftreueregelungen im Vergabegesetz ist nach allen bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Regelungen kaum gegeben. In Sachsen-Anhalt hat das Tariftreuegesetz knapp ein Jahr überstanden, bevor man den Fehler einsah und es wieder abgeschafft hat. Auch Nordrhein-Westfalen hat sein Tariftreuegesetz wieder abgeschafft. Die fehlende Praktikabilität derartiger Regelungen betont auch ein Gutachten, dass noch die frühere rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben hat.

Die Konsequenz werden drastische Kostenssteigerungen bei der Beschaffung von Leistungen für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein.

(Abg. Dr. Sieling [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage - Glocke)

Präsident Weber: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Sieling?

Abg. Möllenstädt (FDP): Ja, aber selbstverständlich!

Abg. Dr. Sieling (SPD): Sie haben gerade Länder genannt, die da Änderungen vorgenommen haben. Ihnen ist aber bekannt, dass das Land Berlin ein Vergabegesetz hat, dass das Land Bayern ganz lange ein Vergabegesetz hat, dass man in Hessen, CDU-geführte Regierung, an einem Gesetz arbeitet, in Rheinland-Pfalz und in vielen anderen Bereichen auch und Bremen eines hat?

Präsident Weber: Bitte, Herr Möllenstädt!

Abg. Möllenstädt (FDP): Mir ist das bekannt, Herr Kollege Dr. Sieling, allerdings werden Sie mir auch zugeben, dass es nicht meine Verantwortung ist, zu vertreten, was die CDU in den von ihr geführten Länderregierungen macht. SIe haben nun samt und sonders Ländern benannt, die Regelungen in Form von Vergabegesetzen haben, aber ob sich das bewährt, ist dadurch keineswegs bewiesen. Im Übrigen sind sie teilweise noch gar nicht eingeführt. Wir werden uns das sehr kritisch anschauen. Ich hoffe, dass dafür im Rahmen der angesprochenen Anhörung Gelegenheit sein wird, dort wirklich einmal hineinzuschauen und auch einmal zu diskutieren, ob sich das so bewährt hat.

(Beifall bei der FDP)

Die Ziele dieses Gesetzes indes sind für uns an vielen Stellen zu weitgehend. Das Ziel des Vergaberechts, einer für Bremen wirtschaftlich günstigen Auftragsvergabe ist aus unserer Sicht elementar, und das wird hier unterwandert.

(Beifall bei der FDP)

Zudem wird zusätzlicher bürokratischer Aufwand erforderlich, etwa für die Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen an die Sozialversicherungsträger und Frau Kollegin Schön, es ist dann eben kein Beitrag zur Entbürokratisierung! Bei diesem Gesetz geht es – wie bei der Diskussion um die Einführung von Mindestlöhnen – darum, ob und in welchem Umfang sich der Staat in die Lohnfindung einschalten soll oder nicht.

Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie behaupten, das Gesetz verhindere Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstünden.

Was für ein Irrsinn: Niedriglohnkräfte zu beschäftigen, ist keine Wettbewerbsverzerrung, sondern gerade das, was Deutschland dringend braucht: Arbeit für geringer qualifizierte Langzeitarbeitslose! Wir sollten daher alles tun, was deren Beschäftigung fördert. Der Staat sollte auf Mindestlöhne aller Art verzichten, und stattdessen mit Einkommenszuschüssen Mindesteinkommen arbeiten. Ich habe dazu in der vergangenen Bürgerschaftssitzung hier schon einiges ausgeführt.

(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abg. Günthner [SPD] - Zurufe von der FDP)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich versuche, mich hier sachbezogen mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich hoffe, dass Sie das auch wollen. Nach unserer Überzeugung sind solche
schädlichen Wettbewerbsverzerrungen schon erkennbar angelegt in dem Gesetz. Diese entstehen nämlich in der Tat durch Gesetze wie diesem; durch eine Beschränkung des Marktzugangs durch das Hochtreiben von Preisen. Das sind Wettbewerbsverzerrungen, die es zu beseitigen gilt. Es muss auch im Vergaberecht so geregelt sein, dass auch für Geringqualifizierte weiterhin Arbeit und Beschäftigung möglich bleibt.

(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen])

Ich kann Ihnen nur sagen: Fallen Sie doch nicht auf diejenigen herein, die verzerrten Wettbewerb und „Dumping“ anprangern, sobald die Konkurrenz günstiger anbietet. Das ist kein verzerrter Wettbewerb; das ist kein Dumping – Wogegen Sie sich wenden, das einfach nur ganz normaler Wettbewerb.

(Beifall bei der FDP - Zurufe)

Das ist denkbar einfach zu verstehen, Herr Dr. Sieling! Wer aus Sicht der Kunden bei gleichem Preis mehr oder Besseres anbietet oder bei gleichem Angebot weniger haben will, bei dem wird eingekauft. Das ist der Kern der sozialen Marktwirtschaft!

Gerade weil der Staat den Wettbewerb zum angeblichen Schutz aller möglichen Interessen immer stärker unterbunden hat, sind in Deutschland immer noch mehr als 3,4 Millionen Menschen arbeitslos!

Und das sind dann die Verlierer solcher Gesetze, wie Sie sie hier schaffen wollen. Es sind gerade die wirtschaftlich Schwächeren, an die es hier unserer Meinung nach zu denken gilt.

(Beifall bei der FDP)

Für fast alle Branchen gilt: Tariftreueregelungen sind leistungsfeindlich, verzerren den Wettbewerb, bremsen das Wachstum und steigern die Arbeitslosigkeit. Insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen werden damit faktisch von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen. Ich glaube, meine Damen und Herren, es sollte auch Gegenstand der Anhörungen sein, wie denn eigentlich der Mittelstand so ein Vergabegesetz, wie Sie es hier beschließen wollen, sieht. Ich bin da sehr skeptisch und glaube, dass es nicht im Sinne der Mittelstandsförderung sein kann, die Sie sich richtigerweise auch in Ihrem Koalitionsvertrag richtigerweise auf die Fahnen geschrieben haben. Hier könnten Sie mal beweisen, dass es Ihnen damit ernst ist!

(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abg. Dr. Sieling [SPD])

Hier droht massenweise Beschäftigung zunichte gemacht zu werden. Meine Damen und Herren, wir als FDP-Fraktion sehen den weiteren Beratungen sehr gespannt entgegen. Ich hoffe, das wir hier noch einige Verbesserungen in dem Gesetz erreichen können. So, wie es jetzt vorliegt, werden wir dem nicht zustimmen können. Ich glaube, dass es sich lohnt, darüber einmal ernsthaft zu diskutieren, ob man so eine radikale Ausweitung der Tariftreueregelung wirklich braucht. Ich denke, wir sollten uns das im Einzelnen anschauen. Wir sind auch gern gesprächsbereit, und da von vernünftigen Argumenten überzeugen zu lassen, aber so global, wie Sie es hier heute vorgelegt haben, geht das aus unserer Sicht viel zu weit. So geht es einfach nicht, und deshalb werden wir dem so auch nicht zustimmen. - Herzlichen Dank

(Beifall bei der FDP)


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