Rede vom 12.12.2007
Zukunft des Kriseninterventionsteams Stalking und häusliche Gewalt
Abg. Möllenstädt (FDP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sind wir uns bei diesem Thema, so denke ich, fraktionsübergreifend weitgehend einig. Deswegen will ich auch darauf verzichten, hier noch einmal auf die gesamte Fülle der Entwicklung der Rechtsgeschichte in diesem Bereich einzugehen.
Abschließend kann gesagt werden, es hat viel Zeit gebraucht, bis das Phänomen Stalking verstanden als das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, in das Bewusstsein von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei gelangt ist. Opfern von Stalking boten bestehende Gesetze lange Zeit lediglich ungenügende Möglichkeiten zur Strafverfolgung. Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ist am 31. März dieses Jahres – Kollege Grotheer hat das bereits erwähnt – in Kraft getreten. Stalkingopfer sollen dadurch strafrechtlich besser geschützt werden.
Das Gesetz sieht unter anderem den neuen Tatsbestand der Nachstellung, so wie es Kollegin Ahrens bereits geschildert hat, in Paragraf 238 des Strafgesetzbuches vor. Das Gesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung führt allerdings nach Meinung der FDP zu einer Reihe nicht unerheblicher Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten in der Praxis, da es eine verhältnismäßig große Zahl von unbestimmten Rechtsbegriffen enthält, und diese Einschätzung sehen wir leider für Bremen auch mit Blick auf die Antwort auf die Frage 4 der Großen Anfrage, die hier diskutiert wird, bestätigt.
Die FDP hält es im Interesse der Opfer daher für den falschen Weg, Stalking allein mit Mitteln des Strafrechts bekämpfen zu wollen, und gerade hier finden wir, dass die Arbeit des „Kriseninterventionsteams Stalking und häusliche Gewalt“ einen ganz entscheidenden Beitrag leisten kann, um wirksam gegen Stalking vorzugehen. Die Arbeit „Kriseninterventionsteams Stalking und häusliche Gewalt“ zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Handlungsstrukturen zwischen den beteiligten Institutionen, und wir finden, das ist auch der geeignete Ansatz, der in Bremen weiterhin verfolgt und gestärkt werden sollte.
(Beifall bei der FDP)
Aus Sucht der FDP ist es unbedingt erforderlich, dass die begleitenden Strukturen des Stalking-KIT mit den Schwerpunkten Kriminalprävention auf der einen Seite und Opferschutz auf der anderen Seite erhalten bleiben. Nur wenn diese Strukturen erhalten bleiben, kann Stalkingopfern wirklich zetnah geholfen werden. Und wir begrüßen die gute Arbeit, die dort geleitet wird, hier an dieser Stelle ausdrücklich und wünschen uns, dass das Team dort weitermachen kann.
(Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht ist eindeutig, dass die Nachhaltigkeit des Projektes „Kriseninterventionsteam Stalking und häusliche Gewalt“ nicht gefährdet werden darf, auch weil dieses Projekt zu den wenigen Modellprojekten zählt, die nationale und europäische Reputation besitzen. Ich hoffe, dass das, was Kollege Frehe angedeutet hat, nämlich eine Unterstützung dieses Projektes durch das Bundesministerium für Justiz, möglich wird. Das wirklich ein hilfreicher Weg.
Man kann aber eines aus dem aus meiner Sicht gelungenen Projekt auch sehen: Dass nämlich – so gut es ist, dass wir europäische Mittel für solche Projekte und solche Strukturen auch befristet bekommen – im gleichen Atemzug auch wichtig ist, es immer gleich am Anfang mitzudenken, wie das weitergeführt werden kann, wenn diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist ja auch keine neue Erkenntnis, aber ich denke, es beweist sich an diesem Thema, wie an vielen anderen guten und erfolgreichen sozialen Projekten in Bremen und Bremerhaven eben auch sehr deutlich, dass es ganz wichtig ist, wenn wir solche Projekte aufs Gleis setzen, solche Strukturen schaffen, uns auch gleich am Anfang zu überlegen, in welche Richtung das in Zukunft weitergeführt werden kann.
Die Unterstützung der FDP hierbei haben sie auf jeden Fall. Wir sind guter Hoffnung, dass es gelingen wir, dort auch eine langfristige finanzielle Absicherung gewährleisten zu können. – Herzlichen Dank!
(Beifall)
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