Rede vom 22.11.2007
Landtag
Nichtraucherschutzgesetz, 1. Lesung
Abg. Möllenstädt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor schädlichem Passivrauchen wird als Ziel auch von der FDP-Fraktion geteilt.
Der Entwurf des Senats indes ist aus unserer Sicht aus vielerlei Gründen nicht praxistauglich.
(Beifall bei der FDP)
Erstens schießt der Entwurf an etlichen Stellen weit über das Ziel des Schutzes von Nichtrauchern vor schädlichem Passivrauchen hinaus und entwickelt sich doch stärker in Richtung eines Raucherdiskrimierungsgesetzes. Das gilt es nach Meinung aller Fraktionen im Haus auszuschließen.
(Beifall bei der FDP)
So würde das Nichtraucherschutzgesetz zur Folge haben, das Rauchen nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen Teil der Darbietung ist, verboten würde.
Meine Damen und Herren, der Homo Faber ist ohne das Rauchen kaum denkbar; die erste Regieanweisung im Stück „Ambrosia“ von Schimmelpfennig beginnt mit den Worten „Während des Stückes wird fortwährend getrunken und geraucht“. Nicht ohne Grund schützt der Artikel 5 des Grundgesetzes die Kunstfreiheit!
Weiterhin sieht der Entwurf ein generelles Rauchverbot in Dienstwagen vor, was selbst dann gelten soll, wenn das Fahrzeug ausschließlich von einer rauchenden Person benutzt wird.
Zweitens führt der vorgelegte Entwurf teilweise zu völliger Beliebigkeit.
So bleibt unklar, wo die Grenze bei Ausnahmen, etwa für Festzelte, zu ziehen ist. Hier schafft die Koalition eine „Lex Bayern- und Hansezelt“. Aber was passiert mit kleineren Gastronomiebetrieben, die genauso gut belüftet sind wie die großen Festzelte?
(Beifall bei der FDP)
Für die Besucher eines Kinderspielplatzes erschließt es sich kaum, warum auf diesem Spielplatz das Nichtraucherschutzgesetz zur Anwendung kommt, wenn sich der Kinderspielplatz auf dem Gelände einer Kinder- oder Jugendhilfeeinrichtung befindet, wohingegen es nicht gilt, wenn der Kinderspielplatz von einer solchen Einrichtung räumlich getrennt ist.
Gaststätten sollte die Einrichtung von Raucherräumen gestattet werden, für Diskotheken aber soll dies verboten werden. Wir werden in diesem Zusammenhang den von der SPD-Fraktion und den Grünen beantragten Änderungen natürlich gern zustimmen, weil das wirklich völlig widersinnig ist!
Weitere Probleme mit der Anwendung sind vorprogrammiert: Was ist beispielsweise mit all den Einrichtungen, die lediglich zeitweise als Discotheken genutzt werden? Sogar im Ratskeller finden Discoveranstaltungen statt. In diesem Zusammenhang ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Koalition hier eingelenkt hat und wir zu einer Änderung kommen, was diese Themen angeht. Ich glaube, da ist der Entwurf des Senats einfach mangelhaft und – so leid mir es tut, das an dieser Stelle sagen zu müssen – einfach schlecht.
(Beifall bei der FDP)
Drittens haben sie das Ziel des Nichtraucherschutzes aus unserer Sicht nicht genügend mit anderen Zielsetzungen des Gesetzgebers abgewogen. So führt die vom Gesundheitsressort beabsichtigte Erstreckung des generellen Rauchverbots auf Diskotheken und Kleingaststätten zu einer wachsenden Lärmbelästigung von Anwohnern, Sicherheitsproblemen und einer wachsenden Verschmutzung von Straßen und Plätzen. Rauchende Beamte vor Behördentoren und rauchende Abgeordnete vor dem Haus der Bürgerschaft sind sicherlich keine Zierde für Staat und Parlament!
(Beifall bei der FDP – Abg. Frau Busch [SPD]: Das kommt auf die Abgeordneten an!)
Insbesondere gefährdet das Gesetz die Existenz vieler kleiner Gastronomiebetriebe.
Dem Präsidenten der Bürgerschaft sind gestern 5000 Unterschriften hierzu übergeben worden. Das auch einmal zur zahlenmäßigen Einordnung, Herr Kollege Brumma! Ich denke, Sie unterschätzen dieses Problem hier doch ein wenig.
Gerade die Einraumkneipen sind massiv in ihrer Existenz bedroht, wenn ihnen ihre Stammkundschaft, oftmals zum überwiegenden Teil Raucher, weg bricht. Sie haben keine Chance, eine mehrmonatige Umstellungsphase zu überstehen, da sie eine sehr niedrige Eigenkapitaldecke haben.
(Beifall bei der FDP und bei der Linken)
Durch diese Regelung werden vor allem große Gastronomieketten bevorzugt. Diese Ketten haben genug Eigenkapital, um schnell umzurüsten und Durststrecken zu überstehen. Es ist mir unerklärlich, warum ausgerechnet eine rot-grüne Koalition die Zerstörung lokaler Strukturen riskiert und die Expansion von „Gastroheuschrecken“ fördert.
(Beifall bei der FDP und bei der Linken – Lachen bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)
Für das generelle Rauchverbot in Kleinstkneipen führen sie den Mitarbeiterschutz ins Feld, gleichzeitig wird aber den Mitarbeitern in anderen Gaststätten zugemutet, in den Raucherräumen zu arbeiten. Das ist schlichterdings nicht nachvollziehbar.
Es ist erfreulich, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion inzwischen eingelenkt haben, nachdem aus dem Ressort der Gesundheitssenatorin noch am 1. November gegenüber der Nordwestzeitung ziemlich arrogant verlautete, dass „kein weiterer Abstimmungsbedarf“ gesehen werde. Es ist sehr richtig, dass mal klar wird, wer Koch und wer Kellner ist. Wir sind das Parlament und wir entscheiden!
(Beifall bei der FDP und bei der Linken)
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat als erste Fraktion konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt. Wenn das Gesetz im Zuge einer weiteren Beratung in der Gesundheitsdeputation und vielleicht auch in der Wirtschaftsdeputation praxistauglich gemacht werden kann, so werden wir das gern mittragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der ersten Lesung, so wie wir es auch schon in der Gesundheitsdeputation gehandhabt haben, uns der Stimme enthalten werden! Wir wollen dem Ergebnis der Beratungen in keiner Weise vorgreifen.
Ich kann abschließend sagen, auch die Verlängerung der Inkrafttretensregelung begrüßenswert, der werden wir zustimmen, weil sie den Erfordernissen gerade der Gastronomie auch Rechnung trägt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall bei der FDP und bei der Linken)
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