Rede vom 18.10.2007
Landtag
Zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften in den Versorgungswerken der Heilberufe
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu dem ursprünglichen Antrag auch nicht mehr viele Worte verlieren, er ist in der Gesundheitsdeputation in großem Einvernehmen auch so vereinbart worden.
Ich will aber noch ein Paar Worte zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sagen. Inhaltlich, denke ich, besteht zwischen uns sehr großer Konsens, dass diese Änderung so erfolgen soll, und ich muss Ihnen sagen, unter anderen Umständen würde ich dem heute auch gern zustimmen. Allerdings hat sich in unserer Fraktion doch ein wenig Erregung daran festgemacht, wie das Verfahren in dieser Sache gelaufen ist.
Uns erschließt sich nicht, warum Sie das hier heute mit dieser Einarbeitung von EU-Regelungen verbinden mussten. Wir haben Anfang September in der Deputation ausführlich über die Regelungen, die damals anstanden, gesprochen. Was diesen Teil anging, sind die Kammern ordentlich beteiligt worden, und es war uns allen klar, dass bis zum 20. Oktober eine Umsetzung der EU-Regelungen der Richtlinie 2005/36/EG erfolgen muss. Deshalb wird das auch heute hier richtigerweise behandelt.
Dieses Thema, das Sie hier dann zusätzlich mit einem Änderungsantrag kurz vor Toresschluss einbringen, halte ich für sehr schwierig. Ich denke, wir sollten da schauen, dass solche Dinge in Zukunft etwas später, vielleicht auch separat behandelt werden. Inhaltlich wäre dann auch Gelegenheit gewesen, die Kammern noch regelmäßig zu beteiligen, so wie das bei den übrigen Vorschriften auch der Fall gewesen ist.
(Beifall bei der FDP)
Es betrifft, und das hat der Kollege Brumma richtigerweise gesagt, eine sehr kleine Zahl von Menschen, aber es ist ein sehr sensibles gesellschaftliches Thema.
Die Position der FDP-Fraktion ist, wir wollen nicht nur eine rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, sondern auch eine gesellschaftliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften erreichen. Dazu gehört eben auch, dass man für Akzeptanz wirbt. Dazu gehört dann auch, dass man bei solchen sensiblen Themen auch manchem Akteur, der zu beteiligen ist - in diesem Fall der Ärztekammer Bremen - auch genügend Zeit lässt, um sich mit diesem Thema intern in seinen Gremien zu befassen, zu sehen, das ist ein gesetzlicher Standard, den andere Bundesländer längst haben, den wir auch in Bremen haben wollen, und es gibt auch keinen Grund, sich dagegen zu sperren. Nur, wenn man das so durch die kalte Küche macht, wie Sie es hier gemacht haben, dann darf man sich nicht wundern, wenn es Widerstände gibt.
Deshalb werden wir als FDP-Fraktion uns heute bei der Abstimmung über den Änderungsantrag enthalten. Wir werden den übrigen Regelungen natürlich zustimmen, nicht weil wir inhaltlich eine andere Position haben, aber weil es und darum geht, für dieses Thema auch wirklich größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung und in den einzelnen berufsständischen Organisationen zu erhalten.
Ich muss sagen, ich hoffe, dass wir es bei diesen Themen in Zukunft wieder so hinbekommen, dass Änderungsanträge nicht so kurzfristig eingereicht werden. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, diesin dem üblichen Verfahren auch mit Beteiligung der Ärztekammer zu machen. Ich denke, insgesamt ist dies ein wichtiges Anliegen. Wir verschließen uns dem auch nicht, das möcte ich hier auch noch einmal deutlich betonen, aber ist eist insgesamt natürlich schon so, dass wir darauf achten müssen, dass die Verfahren hier von außen nachvollziehbar bleiben und dass niemand überfahren wird.
Ich hoffe, das es das letzte Mal in dieser Wahlperiode bei so wichtigen Themen ist, dass Sie so kurzfristig agieren. Es ist Ihnen seit Monaten bekannt gewesen, dass da eine Regelungslücke besteht und Bremen Regelungen zu treffen hat. Es ist bereits vor der Wahl diskutiert wirden, dass das ansteht. Ich weiß überhaupt nicht, warum man sich damit am 9. Oktober mit der Sitzung heute einlassen muss, das hätte wirklich Zeit bis zur nächsten Sitzung gehabt. - Herzlichen Dank!
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