Rede vom 20.09.2007
Landtag
Börsengang der Bahn
Abg. Möllenstädt (FDP): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Für die FDP ist die anstehende Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG ein wichtiges Thema. Dabei orientieren wir uns unverändert an den Zielen der Bahnreform, die wir 1993 als Regierungsfraktion im Bund maßgeblich auf den Weg gebract haben.
(Beifall bei der FDP - Zurufe von der SPD)
Das, Herr Kollege Rupp, hat mit England überhaupt nichts zu tun, sondern ist ein maßgeschneidertes Konzept für Deutschland, und dazu bekennen wir uns auch.
(Beifall bei der FDP)
Unser Ziel ist es dabei, den Verkehrsträger Schiene zu tsärken und die Belastungen des Steuerzahlers zu senken. Hierfür brauchen wir mehr Wettbewerb auf der Schiene. Wettbewerb im Schienenverkehr ist - und das wird Ihnen von der Linen sicherlich auch einleuchten - die beste Gewähr für die Sicherung von Beschäftigung im Bahnsektor.
(Beifall bei der FDP - Abg. Nitz [Die Linke]: Bestimmt nicht!)
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist bei der Privatisierung zwischen den Infrastrukturbereichen einerseits und den Transport- und Logistikbereichen - die Bahn ist mittlerweile einer der größten Logistikkonzerne in Deutschland - andererseits zu differenzieren. Der Artikel 87e Absatz 3 Grundgesetz verpflichtet den Bund ohnehin, dauerhaft Mehrheitseigentümer der Infrastrukturgesellschaften zu bleiben. Das ist auch aus unserer Sicht erforderlich, weil das Schienenetz dauerhaft nur mit hohen Zuschüssen des Bundes unterhalten werden kann. Eine Privatisierung würde dazu führen, dass die Zuschüsse letztlich in Aktionärsdividenden verwandelt würden, und das kann selbstverständlich auch nicht Sinne der Sache sein.
(Beifall bei der FDP)
Weiterhin, liebe Kolleginnen und Kollegen, birgt die Privatisierung der Infrastruktur das Risiko, dass fairer Wettbewerb auf der Schiene behindert wird. Wir wollen, dass die Infrastruktur erstens vom restlichen DB-Konzern getrennt und zweitens nicht privatisiert wird. Insofern bewegen wir und hier in großem Einvernehmen mit den übrigen Fraktionen im Hause.
(Beifall bei der FDP)
Nach unserer Überzeugung kann es nicht im Interesse des Bundes oder allgemein des deutschen Steuerzahlers liegen, mit der Deutschen Bahn AG unter Einsatz von Steuermitteln einen global agierenden Mobilitäts- und Logistikdienstleister aufzubauen. Einen solchen Staatskonzern empfinden wir als Fremdkörper in einem dynamischen Logistiksektor. Würde man dies auf Dauer festschreiben, wie dies ja der Antrag der Fraktion Die Linke fordert, würden elementare ordnungspolitische Spielregeln gegenüber privaten Unternehmen derselben Branche verletzt, und die haben in großer Zahl auch ihren Sitz im Land Bremen.
(Beifall bei der FDP)
Private Unternehmen, die sich nicht auf eine staatlich garantierte Konkursfestigkeit verlassen können, hätten das Nachsehen, und Aufgabe des Staates ist die Wahrnehmung der Verantwortung für das Schienennetz, das bleibt auch so. Als Transport- und Logistikunternehmer ist der Staat aber weder gefragt noch kompetent. Ein integrierter Börsengang von Netz und Betrieb verbietet sich allein aus diesen von mir genannten Gründen.
(Beifall bei der FDP)
Die Privatisierung der Transport- und Logistiksparten hingegen ist für die FDP eine selbstverständliche Forderung, denn diese Geschäftsfelder haben, anders als die Infrastruktur, nichts mit den staatliche Aufgaben zu tun. Die Fraktion Die Linke will jede Form des Börsengangs der DB AG verhindern. Daher wird die Fraktion der FDP den Antrag der Fraktion Die Linke, wie zu erwarten ist, ablehnen, und des wird Sie sicherlich auch nicht verwundern, dass wir zu dieser Auffassung kommen.
Immerhin kommt ja ein namhafter Verkehrspolitik der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Land Bremen und hat hier ein Bundestagsmandat gewonnen und ist Landesvorsitzender der regierenden SPD. Tiefensee, SPD und die SPD-Fraktion im Bundestag haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem der Bund zwar formaler Eigentümer der Infrastrukturgesellschaften bleiben soll, das wirtschaftliche Eigentum an diesen Gesellschaften jedoch der DB AG übertragen wird. Damit kommt es faktisch dann doch zu einer Teilprivatisierung des Schienennetzes, und dazu muss ich Ihnen sagen: Die FDP-Fraktion lehnt dieses sogenannte Eigentumssicherungsmodell ab.
(Beifall bei der FDP)
Es wirkt sich in der gleichen Weise negativ aus wie die integrierte Privatisierung von Netz und Betrieb, auf die ich bereits eingegangen bin. Es impliziert nachteilige Wirkungen auf den Wettbewerb, die Stärkung der Schiene im intermodalen Wettbewerb und die Entwicklung der Kosten für den Steuerzahler.
Ich will abschließend auf das am 2. August von der Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Ehlers eingehen, es liefert nämlich eine relativ detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzentwurfs und eine ökonomische Analyse. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, weil der Bund im Modell der Bundesregierung nicht echter Eigentümer der Netzgesellschaft ist und dies gegen Artikel 87e Absatz 3 und 4, wie auch die Fraktion Die Linke zu Recht erkennt, verstößt. Der Bund darf die Eigentümerschaft nicht auf eine bloße Formalfunktion reduzieren, sondern ist verpflichet, seine eigentumsrechtlichen Herrschaftsbefugnisse betriebswirtschaftlich effizient und gemeinwohlorientiert auszuüben. Die Auftrennung des zivilrechtlichen und des wirtschaftlichen Eigentums ist damit nicht vereinbar, da der Bund in der Netzgesellschaft nicht mehr die Stimmrechte ausübt und dies eine verfassungsmäßig unzulässige materielle Teilprivatisierung darstellen würde.
Die verfassungsrechtliche Beurteilung von Professor Ehlers ist ziemlich vernichtend für die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien, und sie bestätigt in jeder Hinsicht die bisherigen Expertenurteile, soweit sie nicht von der DB AG selbst in Auftrag gegeben wurden. Übrigens ist das Gutachten, das Professor Ehlers im Auftrag der Bundesländer vorgelegt hat, bereits das siebte Gutachten von einem Staatsrechtslehrer, das das Tiefensee-Modell als verfassungswidrig beurteilt. Er stimmt im Ergebnis mit den Professoren Möllers, Masing, Kirchhof, Fehling, Hermes, Uerpmann und mit der Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages überein.
Ich rate Ihnen dafür für die Fraktion der FDP, insbesondere der SPD hier im Lande Bremen: WIrksen Sie mit Ihrem Personal und den uns in Berlin vertretenden Abgeordneten darauf ein, dass es hierzu nicht kommt. Das wäre sehr schädlich, auch für unser Bundesland. - Herzlichen Dank!
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