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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Reden

Rede vom 19.09.2007

Landtag

Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Abg. Möllenstädt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat für wesentliche Fortschritt bei der Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren gesorgt. Seit der Einführung der Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 ist damit die Gleichberechtigung deutlich vorangekommen, der gesellschaftliche Fortschritt ist unübersehbar, es bedarf jedoch weiterer Anstregungen.

(Beifall bei der FDP)

Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften besteht immer noch eine Diskrepanz zwischen Rechten und Pflichten der Partner. So sind die Lebenspartner genauso wie Ehegatten einander unterhaltsverpflichtet, im Einkommenssteuerrecht werden sie jedoch schlechter behandelt. Bei der Erbschaftssteuer gelten für eingetragene Lebenspartner wesentlich niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze als für Ehegatten.

Handlungsbedarf besteht unseres Erachtens auch gerade im Hinblick auf das Verfahren bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt. Die Eintragung der Partnerschaft kann einen feierlichen Rahmen bilden, der die gleichberechtigte Stellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren angemessen unterstreicht. Es ist eine Frage des Abstands von Politik, den Menschen, die Verantwortung füreinander übernehmen, auch die Fairness zu gewähren, die sie verdienen.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Unterschiedliche Gebührensätze für die Eheschließung und die Eintragung von Lebenspartnerschaften sind vor diesem Hintergrund aus Sicht der FDP-Fraktion nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften im Lande Bremen deutlich über den entsprechenden Gebührensätzen in anderen norddeutschen Bundesländern liegen.

Ebenso ist es nicht akzeptable, dass bei der Eintragung von Lebenspartnerschaften keine Zeugen, analog zu den Trauzeugen bei der Eheschließung, zugelassen werden. Homosexuelle Paare werden durch diese Regelungen schlechter gestellt als heterosexuelle Paare.

Meine Damen und Herren, die FDP verfolgt mit ihrem Entschließungsantrag "Keine Nachteile für homosexuelle Paare" vom 4. September die Absicht, sicherzustellen, dass die Höhe der im Lande Bremen erhobenen Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften die Höhe der bei der Eheschließung anfallen Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften die Höhe der bei der Eheschließung anfallenden Gebühren nicht übersteigt. Die Höhe der Gebühren soll sich an den in den übrigen norddeutschen Bundesländern üblichen Gebührensätzen orientieren. Bremen soll weiterhin Regelungen treffen, die eine Zulassung von Trauzeugen, auch für die Lebenspartnerschaften, ermöglichen.


Liebe Kolleginnen, liebe Kollgene, ich freue mich, dass es in der Zwischenzeit gelungen ist, mit den Fraktionen der SPD und Bündis 90/Die Grünen bezüglich der konkreten Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz kurzfristig eine Einigung zu erzielen. Die Angleichung des Artikels 1 Absatz 3 des Bremischen Gesetzes an die Gebührensätze des Paragrafen 68 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes halten wir für eine angemessene Regelung, die der Intention unseres Antrages Rechnung trägt.

(Beifall bei der FDP)

Auch unserer Forderung nach Schaffung einer zur Trauzeugenregelung analogen Reglung für Lebenspartnerschaften trägt der vorliegende Gesetzesentwurf Rechnung. Vorgesehen ist die Zulassung von zwei Zeugen bei der Begründung der Lebenspartnerschaft. Da es uns darum geht, in der Sache etwas für diejenigen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, zu erreichen, zieht die Fraktion der FDP ihren Entschließungsantrag hiermit zurück und hat sich bereits dem Antrag der Koalitionsfraktion angeschlossen, diesem werden wir heute gern zustimmen. Eine Neufassung ist Ihnen entsprechend verteilt worden. Wir freuen uns, dass wir hier heute auch für die Lebenspartnerschaften im Land Bremen etwas vorangbringen können. Herzlichen Dank!

(Beifall)


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