Rede vom 18.09.2007
Stadtbürgerschaft
Verbot von „Flatrate Partys“ in Bremen
Abg. Möllenstädt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Kollege Brumma! Man sollte nicht alles glauben, was im Radio gesagt wird, vielleicht auch einmal mit den Leuten persönlich sprechen! Aber ich will versuchen, Erhellendes zu dieser Debatte beizutragen.
(Beifall bei der FDP)
Eine aktuelle Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt, dass sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen die Bereitschaft zunimmt, innerhalb kurzer Zeit mehr als fünf Gläser alkoholischer Geträne zu trinken. Man kann also durchaus eine Zunahme konstatieren, was die Häufigkeit angeht; jeder zweite Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gibt an, mindestens an einem Tag im Monat fünf oder mehr Gläser Alkohol getrunken zu haben. Das finde ich persönlich schon ziemlich erschreckend, insofern ist nicht alles auf dem Weg der Besserung, gerade in dieser Zielgruppe nicht. Das betrifft auch die Menge; zwischen 2005 und 2007 ist die durchschnittliche Trinkmenge bei den männlichen Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren von 108 auf 150 Gramm im Wochendurchschnitt angestiegen. Auch das finde ich enorm, insofern solte das ernsthaft auch Anlass zur Sorge und zu einer ernsthaften Auseinandersetzung ohne populistische Zwischentöne in diesem Haus bieten.
(Beifall bei der FDP)
Alkohol ist in diesem Alter der Jugendlichen in besonderer Weise gefährlich, weil sich der Organismus noch in der Entwicklung befindet. Ein Verbot von Flatrate-Angeboten kann - das haben Sie richtigerweise entsprechend Paragraf 20 des Gaststättengesetzes ausgeführt - durch die Gewerbebehörden bei Vorliegen eines Missstandes bereits heute ohne größere Probleme ausgesprochen werden. Nur hierauf beziehen sich die Hinweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gewerbeaufsicht. Um diese Möglichkeit geht es auch in dem vorgelegten Antrag.
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Antrag lässt allerdings insbesondere die Frage nach den Ursachen für steigende Zahlen des Alkoholkonsums und -missbrauchs unter Jugendlichen weitgehend offen. Sie haben gesagt, Sie wollen darüber diskutieren - ich finde auch, wir sollten das tun. Aber dann sollte man hier auch ernsthaft einen Antrag vorschlagen, der dem Rechnung trägt und nicht nur die Einhaltung von bestehende Gesetzen einfordert, meine Damen und Herren. Das ist doch selbstverständlich!
(Beifall bei der FDP)
Wie kann es denn sein, dass Jugendlichen unter 18 Jahren sich jedes Wochenende derartig betrinken können? Der Fehler liegt hier unseres Erachtens zuforderst nicht nur in den aus unserer Sicht natürlich abzulehnenden Flatrate-Angeboten, aber er liegt vor allem auch an der stetigen Missachtung des Paragrafen 9 des Jugendschutzgesetzes durch die Gastronomie. Nach Paragraf 9 dieses Jugendschutzgesetzes ist die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche bereits heute untersagt. Außerdem darf Kindern und Jugendlichen der Verzehr solcher in Gaststsätten nicht gestattet werden. Das Stadtamt Bremen kannn bereits heute solche Gaststätten und Diskotheken, in denen Flatrate-Angebote gemacht werden, nach Paragraf 7 des Jugendschutzgesetzes zu Jugend gefährdenden Gewerbebetrieben erklären. Die gesetzlichen Grundlagen sind durchaus vorhanden, dazu bedarf es auch keiner weiteren Beschlussfassung in diesem Haus. Der Senat hätte seit Monaten in dieser Frage aktiv werden können! Das, finde ich, ist allemal ein Skandal! Dass Sie heute versuchen, hier daraus noch öffentlichen Profit zu schlagen, ist ein noch größerer Skandal, um es deutlich zu sagen!
(Beifall bei der FDP)
Eine Mitteilung des Senats an dieses Haus vom 24. April diesen Jahres trägt den schönen Titel "Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen bekämpfen, Flatrate-Trinken verhindern" und befasst sich insbesondere mit den Maßnahmen, die im Lande Bremen unternommen werden, um Alkohlmissbrauch unter Jugendlichen entgegenzutreten. In dieser Mitteilung wird aber gerade im Hinblick auf den Jugendschutz ein flächendeckendes Vollzugsdefizit des Jugendschutzgesetzes konstatiert. Weiterhin kommt diese aufschlussreche Mitteilung zu der Aussage: "Konkrete Erkenntnisse über Flatrate-Angebote und damit zusammenhängendem Alkoholmissbrauch liegen den Gewerbebehörden nicht vor."
Nun mag es sein, dass sich seit April dort einiges verändert hat. Das will ich hier überhaupt nicht in Abrede stellen. Aber, meine Damen und Herren, unser Eindruck als FDP-Fraktion ist, dass es nicht an Gesetzen, Entschließungen oder Willensbekundungen dieses Hauses mangelt, vielmehr drängt sich uns der Eindruck auf, dass es in diesem Bereich in Bremen an wirksamen und konsequent durchgeführten Kontrollen fehlt. Ferner könnte man angesichts des von SPD und Grünen vorgelegten Antrags und der genannten Mitteilung des Senats auf die Idee kommen, das Anliegen der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen besitze beim Senat und den zuständigen Behörden nicht die gebotene Priorität. Dem können wir nur entgegentreten! Da sollte der Senat in der Tat seine Hausaufgaben machen, aber das kann doch nicht unserer Aufgabe als Parlamentarier sein, das hier nachzuholen!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, einer Ermutigung des Senats sollte es bei diesem ernsten Thema nicht bedürfen. Die Bremische Bürgerschaft ist nicht dazu da, den Senat anzuhalten, die Einhaltung bestehender Gesetze durch die Gastwirte sicherzustellen. Das sich der Senat hierfür einsetzt ist aus unserer Sicht selbstverständlich. Ein verantwortungsvoller Umgang junger Menschen mit Alkohol ist nach Überzeugung der FDP-Fraktion im Hause nur durch eine konsequente Umsetzung und Kontrolle bestehender Gesetze und Schutzvorschriften sowie durch Aufklärung und Prävention zu erreichen.
Ich möchte hier betonen, bei den Zielen des vorliegenden Antrags und bei dem, was Sie Herr Kollege Brumma, gesagt haben, haben Sie uns vollständig auf Ihrer Seite. Wir können in dem vorliegenden Antrag jedoch keinen Fortschritt geschweige denn einen Mehrwert im Sinne der Bekämpfungg des Alkohlmissbrauchs von Jugendlichen erkennen. Das ist das, was wir als Aktionismus bezeichnet haben. Die Fraktion der FDP wird sich deshalb bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
An die Adresse des Senats möchte ich abschließend die Bitte richten: Stellen Sie eine Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und eine konsequente Gaststättenaufsicht sicher und warten Sie nicht länger auf Ermutigungen aus dem Parlament! Es ist in der Tat nicht nur eine Grund zu handeln, sondern es ist auch schon längst Zeit zu handeln! - Herzlichen Dank!
(Beifall bei der FDP)
[...]
Abg. Möllenstädt (FDP): Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Herr Präsident! Ich möchte mich doch noch einmal zu Wort melden, nachdem mich der Kollege Öztürk so freundlich dazu aufgefordert hat. Ich glaube, es ist durch meine Vorrednerin schon deutlich geworden, dass man diesen Antrag nicht braucht. Er hilft nicht weiter, er löst kein Problem von dem, was Sie angesprochen haben. WIr haben ihn aufmerksam gelesen, aber der Mehrwert erschließt sich uns nicht, auch nicht nach den Redebeiträgen
(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)
Um es deutlich zu sagen: Hier drängt sich der Eindruck aus Ihren Begründungen auf, Sie hätten da irgendetwas gelesen, von dem Sie nicht einmal genau zu qualifizieren wüssten, welche rechtliche Konsequenz es entfalte. Und jetzt bringen Sie hier einen Antrag ein und beschuldigen uns, wir hätten es nicht verständen, und wir wären überhaupt dagegen.
Es ist in Ordnung, die CDU interpretiert es für sich ein bisschen anders als wir, aber sie grundsätzlich eine ähnliche Sichtweise auf die Dinge. Man kann dieser Sache zustimmen oder auch nicht, aber es wäre doch eigentlich wichtiger für eine Koalition, die hier Verantwortung trägt
(Zurufe von SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)
tatsächlich einmal deutlich zu machen, wie sie in diesem Bereich weiterkommen will, statt hier der Öffentlichkeit vorzugaukeln durch solch einen Entschließungsantrag, der dann noch auf irgendetwas fußt, was Sie nicht verstanden haben, Sie würden da etwas machen. Stattdessen verschläft Ihr Senat, der von Ihnen getragene Senat, über Monate das Handeln in diesem Bereich. Das ist etwas, was Sie hier feststellen und dokumentieren können, wen Sie es wollen. Ich geben Ihnen den Hinweis und den Rat, ziehen Sie diesen ANtrag zurück, es ist nur peinlich für Sie.
(Beifall bei der FDP)
PRESSE06.09.2010
Oliver Möllenstädt neuer Vorsitzender der FDP-Fraktion
19.08.2010
FDP: Rot-Grün setzt Bremens Haushalt weiteren Risiken aus
10.08.2010
FDP Mitgliedschaft