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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen vom 04.05.2010:

FDP-Positionspapier zum neuen Heimrecht: Liberale warnen vor neuem Wohn- und Betreuungsgesetz

Bremen. Nachdem die Gesetzgebungskompetenz für Teile des Heimrechts bereits im Jahr 2006 auf die Länder übergegangen ist, hat der rot-grüne Senat vor wenigen Wochen einen Entwurf für ein Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz vorgelegt. Darin sind umfangreiche Regeln für die Organisation und die Kontrolle von Heimen aufgeführt. Nach dem Willen der rot-grünen Koalition sollen auch selbstorganisierte Wohnformen im Land Bremen künftig dem Heimrecht unterliegen. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion hat sich intensiv mit dem Entwurf auseinandergesetzt und in ihrer Fraktionssitzung am Montag (03. Mai 2010) ein Positionspapier verabschiedet.

Die FDP-Fraktion warnt in ihrem Positionspapier vor zu hohen bürokratischen Hürden für selbstorganisierte Wohnformen, zusätzlichen Kosten für die Pflegebedürftigen und Eingriffen in das Selbstbestimmungsrecht alter und pflegebedürftiger Menschen: „Tritt der Entwurf in der vorliegenden Form in Kraft, so wird in Bremen die Betreuung teurer, die Angebotsvielfalt geringer, die bürokratischen Hürden für selbstorganisierte Wohnformen größer und damit die gesamte pflegerische Versorgung schlechter“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Oliver Möllenstädt.

Angesichts der steigenden Pflegebedürftigkeit durch die demografische Entwicklung werden nach Auffassung der FDP-Fraktion mehr ambulante betreute, selbstbestimmte Wohnformen benötigt. „Die von Rot-grün geplante bürokratische staatliche Überwachung wird jedoch zu einem Rückgang dieser innovativen und unterstützenswerten Betreuungsform führen“, so Möllenstädt weiter.

Die Bremer Heimaufsicht ist nach Auffassung der Liberalen mit der Überwachung der Einhaltung der zusätzlich vorgesehenen Vorschriften sowie mit Beratungs- und Informationsaufgaben vollständig überfordert. „Die Heimaufsicht hat bereits in den vergangenen Jahren gegen ihren gesetzlichen Auftrag verstoßen, jedes Heim einmal jährlich zu überprüfen. Ohne erhebliche Personalverstärkung kann die Bremer Heimaufsicht nicht ansatzweise alle zusätzlich vorgesehenen Aufgaben erfüllen“, so Möllenstädt.

Angesichts der erheblichen Bedenken fordert die FDP-Fraktion den rot-grünen Senat auf, die auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens von Trägern und Verbraucherschützern geäußerten Bedenken ernst zu nehmen, den Entwurf sorgfältig zu überarbeiten und das Gesetz nicht wie geplant bis Juli 2010 in Kraft zu setzen.