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Dr. Oliver Möllenstädt - Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen vom 13.04.2010:

FDP: Senat ignoriert ethische Vorbehalte

Bremen. Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft lehnt die heute (13. April 2010) vom rot-grünen Senat beschlossene Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen weiter ab. Mit der Gesetzesänderung soll im Land Bremen eine Obduktionspflicht für vor Vollendung des sechsten Lebensjahres verstorbene Kinder eingeführt werden, wenn eine Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar oder nicht zweifelsfrei bekannt ist.

„Die Senatsmehrheit hat berechtigte ethische Vorbehalte gegen das Vorhaben ignoriert, insbesondere im Hinblick auf eine drohende weitere Traumatisierung trauernder Eltern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für Verstorbene einer bestimmten Altersgruppe ein grundsätzlich anderes Verfahren eingeführt werden soll. Die FDP-Fraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass es nicht zu der geplanten Gesetzesänderung kommt“, sagte der FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Oliver Möllenstädt.

In den vergangenen Wochen sei zudem der Eindruck entstanden, dass die Befürworter der Gesetzesänderung sich von einer Sektionspflicht insbesondere mehr Daten und Informationen für künftige medizinische Forschungen versprechen. „Mangelndes Wissen von Ärzten und Forschungsinteressen rechtfertigen keine generelle Obduktionspflicht bei unklaren Todesursachen von Kindern bestimmter Altergruppen“, so Möllenstädt.

Der Senat hat den ursprünglichen Entwurf heute um eine Vorschrift ergänzt, die es Eltern ermöglichen soll, die Pflicht zur Obduktion von einem Richter überprüfen zu lassen. „Das Vorhaben wird dadurch allenfalls juristisch weniger angreifbar, keineswegs jedoch plausibler oder geeigneter. Anders als bisher sollen die Strafverfolgungsbehörden die Anordnung einer Obduktion künftig nicht mehr begründen müssen. Vielmehr würden die Eltern gezwungen, ihre Ablehnung der Maßnahme gegenüber einem Richter zu rechtfertigen. Dies steht im Widerspruch zu den Prinzipien unseres Rechtsstaates. Schon heute hat die Staatsanwaltschaft in begründeten Fällen Obduktionen anzuordnen. Wir wollen, dass sich daran nichts ändert“, so Möllenstädt weiter.