Bremen. Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft spricht sich entschieden gegen die vom rot-grünen Senat geplante Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen aus. Mit der Gesetzesänderung soll im Land Bremen eine Sektionspflicht für vor Vollendung des sechsten Lebensjahres verstorbene Kinder eingeführt werden, wenn eine Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar oder nicht zweifelsfrei bekannt ist.
„Mit der geplanten Gesetzesänderung stellt der rot-grüne Senat Eltern unter dem Vorwand einer vermeintlichen Verbesserung des Kindeswohls unter Generalverdacht“, so der FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Oliver Möllenstädt. Die geplante Vorschrift sei anders als die vorhandenen präventiven Maßnahmen kaum geeignet, den Schutz von Kindern zu verbessern. Ein Interesse an einer vereinfachten oder besseren Aufklärung von Straftaten reicht nach Auffassung der FDP-Fraktion für einen derart massiven Eingriff in die Würde des verstorbenen Kindes mit großer zusätzlicher Belastung für die trauernden Eltern als Rechtfertigung nicht aus.
„Zu der ohnehin schweren seelischen Belastung von Eltern, Großeltern und anderen Angehörigen durch den Tod eines Kindes, käme unweigerlich eine zusätzliche Belastung aufgrund der Zwangssektion des Kindes hinzu. Die vorhandenen Mittel der Strafverfolgung müssen wie in anderen Fällen ausreichen“, sagte Möllenstädt, der auch Vorsitzender des Rechtsausschusses der Bürgerschaft ist.
Die Liberalen kündigten an, das Gesetz in der Bürgerschaft abzulehnen. „Es bleibt zu hoffen, dass der Senat den eiskalten Gesetzentwurf der Gesundheitssenatorin noch stoppt“, so Möllenstädt.
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