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Bisher wurden für Eheschließungen und die Eintragung von Lebenspartnerschaften im Land Bremen unterschiedliche Gebührensätze verlangt, die zudem über dem Niveau der übrigen norddeutschen Bundesländer lagen. Außerdem wurden bei Eintragungen von Lebenspartnerschaften keine „Trauzeugen“ zugelassen.
Meine Position
Unterschiedliche Gebührensätze für die Eheschließung und die Eintragung von Lebenspartnerschaften sind nicht hinnehmbar. Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften im Lande Bremen über den entsprechenden Gebührensätzen in anderen norddeutschen Bundesländern liegen. Ebenso ist es nicht akzeptabel, dass bei der Eintragung von Lebenspartnerschaften keine „Trauzeugen“ zugelassen werden. Homosexuelle Paare werden durch diese Regelungen schlechter gestellt als heterosexuelle Paare.
Was die FDP unternommen hat
Wir haben am 4. September 2007 einen Entschließungsantrag in die Bürgerschaft eingebracht. Nach Gesprächen mit den Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen haben die drei Fraktionen am 14. September einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingebracht, der die Forderungen umsetzt.
Was die FDP erreicht hat
Die Gesetzesänderung wurde am 19. September 2007 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen.
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