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Ziel des Gesetzes soll es sein, das Leben und die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor den vom Rauchen ausgehenden Gesundheitsgefahren zu schützen und Vorsorge vor dem Entstehen solcher Gefahren zu treffen.
Meine Position
Eine Stärkung des Nichtraucherschutzes wird von mir generell unterstützt. Viele Regelungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfes des rot-grünen Senats waren allerdings vollkommen willkürlich: Während Restaurants und Kneipen abgetrennte Raucherzonen einrichten dürfen, sollte in Diskotheken das Rauchen generell verboten werden. Während für Spielplätze, die sich auf dem Gelände einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung befinden, ein Rauchverbot gilt, sind alle übrigen Spielplätze davon frei. Einige Bestimmungen des Gesetzentwurfs erbrachten letztlich nicht den Nachweis, dass Sie überhaupt einen Beitrag zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Passivrauchen leisten. Ein Beispiel hierfür war etwa das in dem Entwurf vorgesehene generelle Rauchverbot in Dienstwagen. Auf Betreiben des rot-grünen Senats wurden zudem teilweise Sachverhalte durch Gesetz geregelt, für die sich bereits außergesetzliche Regelungen bewährt haben. Das gilt z.B. für das Rauchverbot in Studierendenwohnheimen, wo entsprechende Regelungen bereits durch die Hausordnungen getroffen werden. Das rigorose Rauchverbot in Kleinkneipen und Kultureinrichtungen führt zu Existenz gefährdenden Umsatzeinbußen und vernichtet Jobs und kleine selbständige Existenzen. Außerdem werden Anwohner von Gastronomiebetrieben und Schulen übermäßig durch herumliegende Kippen und Lärm belästigt.
Was die FDP unternommen hat
6. November 2007:
Die FDP-Fraktion bringt ihren Änderungsantrag zum Bremischen Nichtraucherschutzgesetz in die Bremische Bürgerschaft ein.
27. November 2007:
Die FDP-Fraktion formuliert ihre Änderungsvorschläge zum Nichtraucherschutzgesetz in der Sitzung der Arbeits- und Gesundheitsdeputation. Mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit lehnt die Deputation die vorgebrachten Änderungsvorschläge ab.
13. Dezember 2007:
Während der Debatte über das Bremische Nichtraucherschutzgesetz weist die FDP-Fraktion mehrfach auf die Gefährdung kleiner und mittelständischer Existenzen in der Gastronomie und im Kulturbereich hin. Der Antrag wird dennoch von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt.
18. Februar 2008:
Die FDP-Fraktion stellt einen Dringlichkeitsantrag. Ziel ist es, Einraumkneipen mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche oder weniger als 40 Sitzplätzen eine Ausnahme vom Nichtraucherschutzgesetz zu erteilen. Weiterhin soll das Rauchverbot in Behörden gekippt werden, da es bereits zu ersten Mogeleien mit dem Gesetz kommt. Der Dringlichkeitsantrag wird von der rot-grünen Koalition abgelehnt.
13. März 2008:
Die FDP-Fraktion stellt in der April-Sitzung des Landtags eine Anfrage in der Fragestunde zum Thema „Zigarettenpausen in Behörden“. Das Problem ist, dass Behördenmitarbeiter mit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes während der Arbeitszeit zum Rauchen vor die Tür gehen.
5. Juni 2008:
Die FDP-Fraktion stellt in der Juli-Sitzung des Landtags eine Anfrage in der Fragestunde zum Thema Raucherzonen. Seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in Schulen entsorgen rauchende Schüler ihre Zigarettenkippen und anderen Müll auf den Nachbargrundstücken. Leidtragende sind die Anwohner.
9. Juli 2008:
Die FDP startet eine Postkarten-Aktion, um für die Liberalisierung des Nichtraucherschutzgesetzes zu werben.
30. Juli 2008:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen vorerst gekippt. Damit gaben die Karlsruher Richter zwei Kleingastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin Recht, die sich gegenüber größeren Gaststätten benachteiligt sahen. Im Urteil wird festgestellt: 1.) Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, das den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten - hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie - miterfassen, um bei diesen besonders starke wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden.
2.) Es stellt einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Raucherräume in Diskotheken untersagt sind.
12. November 2008:
Die Bürgerschaft debattiert das Thema Nichtraucherschutzgesetz erneut auf Basis von Anträgen der Oppositionsfraktionen.
9. Dezember 2008:
Der Bremer Senat verabschiedet eine Mitteilung an die Bürgerschaft, in der Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes vorgeschlagen werden.
11. Dezember 2008:
Die Bürgerschaft beschließt die Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen. Es wird eine Ausnahmeregelung für kleine Kneipen geschaffen. Ebenso gibt es jetzt eine Ausnahmeregelung für das Rauchen im Rahmen künstlerischer Darbietungen (Kunstfreiheit).
Was die FDP bisher erreicht hat
Wir konnten uns mit einigen pragmatischen Zielsetzungen durchsetzen. So wurde der Gesetzentwurf von der rot-grünen Koalition nachgebessert und die Übergangsfrist verlängert. U.a. wurde die unsinnige Dienstwagenregelung fallengelassen. Auch die Betreiber von Diskotheken dürfen, wie die der übrigen Gastronomiebetriebe, Raucherzonen einrichten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde auch eine Ausnahmeregelung für kleine Kneipen und eine Ausnahme für das Rauchen als Teil künstlerischer Darbietungen, wie von der FDP gefordert, in das Gesetz eingefügt.
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